Die Finanzverwaltung des Landes hat mit dem Versand der Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken begonnen. Sie sollen Unterstützung bei der Steuererklärung für die Grundsteuer bieten.
Die Steuererklärung für die Grundsteuer rückt näher: Ab dem 1. Juli 2022 kann sie bequem über ELSTER elektronisch abgegeben werden. Daher hat die baden-württembergische Finanzverwaltung am 16. Mai 2022 mit dem Versand der Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken begonnen. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juni.
Unterstützung bei der Feststellungserklärung
Die Schreiben sollen die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Grundsteuererklärung, auch „Feststellungserklärung“ genannt, unterstützen. Darin stehen relevante Informationen und Modalitäten: So beinhalten die Schreiben konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück – wie beispielsweise das Aktenzeichen. Zudem informieren sie darüber, wo die weiteren erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung – wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte – zu finden sind: nämlich auf der zentralen Internetseite zur Grundsteuerreform. Um die Erklärung zu erstellen, reichen bei den meisten Grundstücken diese Informationen aus. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.
Ausführliche Informationen liefern neben der Landesseite auch die Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer. Erklärvideos gibt es ebenfalls auf der Landesseite. Fragen, auch zu Grundsteuermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um die Uhr ein Steuerchatbot. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter – sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und deren Veröffentlichung ist der Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune zuständig.
Bisherige Einheitsbewertung nicht verfassungskonform
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.
Muster-Informationsschreiben zur Steuererklärung für die Grundsteuer (PDF)
Ministerium für Finanzen: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer