Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA endgültig abgewiesen. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt den Beschluss.
Das Bundesverfassungsgericht hat alle fünf Klagen von Kritikern des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA endgültig abgewiesen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte dazu: „Gerade in diesen fragilen Zeiten braucht Europa stabile Handelspartner. Kanada gehört ohne Zweifel dazu. Das Land ähnelt in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht Deutschland und der Europäischen Union (EU) – ein natürlicher und seriöser Partner. Jetzt können wir CETA wirklich umsetzen", erklärte Hoffmeister-Kraut.
Die Ministerin betont die wirtschaftspolitische Bedeutung des Abkommens, das seit September 2017 nur vorläufig und teilweise in Kraft ist: „Wir sollten alles daran setzen, das CETA-Abkommen nun vollständig und endgültig umzusetzen. In diesen Zeiten wird immer deutlicher, dass wir mit demokratischen Staaten Zollabgaben beim gegenseitigen Handel weitgehend abschaffen und den gegenseitigen Zugang zu öffentlichen Aufträgen verbessern sollten. Ein so stark exportorientiertes Bundesland wie Baden-Württemberg kann durch das Freihandelsabkommen besonders profitieren.“
Das Freihandelsabkommen CETA könne auch einen neuen Rahmen für Partnerschaft zwischen Baden-Württemberg und der kanadischen Provinz Ontario geben, die sich insbesondere im Bereich der Wirtschaft und der Wissenschaft bewährt hat, so Hoffmeister-Kraut.
Handelsbeziehungen zwischen Kanada und Baden-Württemberg
Seit etwa 20 Jahren wächst das kanadische Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Schnitt um jährlich zwei Prozent. Kanada verfügt über eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt.
Die Warenausfuhren im Wert von 1,69 Milliarden Euro im Jahr 2020 entsprechen 0,9 Prozent aller baden-württembergischen Gesamtausfuhren. Den größten Anteil an den Ausfuhren nach Kanada machen Kraftwagen und Kraftwagenteile mit 460 Millionen Euro aus, gefolgt von Maschinen mit 426 Millionen Euro und pharmazeutischen Erzeugnissen mit 219 Mio. Euro. Im Länderranking liegt Kanada damit auf Rang 22 der wichtigsten Exportländer für Baden-Württemberg.
Die Wareneinfuhren im Wert von 498 Millionen Euro entsprechen 0,3 Prozent der baden-württembergischen Gesamteinfuhren. Den größten Anteil an den Einfuhren machen mit 109 Millionen Euro Erdöl und Erdgas aus, gefolgt von sonstigen Waren (60 Millionen Euro) und Datenverarbeitungsgeräten und elektronischen und optischen Erzeugnissen (57 Millionen Euro). Im Länderranking liegt Kanada damit auf Rang 37.
Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung vom 15. März 2022