Zur Urlaubsplanung gehört es, sich Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen, da die Haustiere nicht immer mit in den Urlaub können. Zudem sollte man keine Tiere aus dem Urlaub mitbringen.
„In der Urlaubszeit werden besonders viele Tiere ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben. Zur Urlaubsplanung gehört auch, sich Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen. Nicht immer können die Tiere mit in den Urlaub fahren. Für diesen Fall müssen Lösungen gefunden werden. Auch im Urlaub hat man Verantwortung für sein Tier, leider unterschätzen das viele Tierbesitzer“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Speziell für das Reisen mit Hunden haben die Staatlichen Veterinärexperten ein informatives Faltblatt (PDF) entwickelt, das Hundehaltern wichtige Informationen bietet.
„Während Hunde Urlaubsreisen überwiegend gut verkraften und ohnehin recht stark auf ihren Halter fixiert wären, sind Katzen eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden“, erklärte Hauk. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sollten eher nicht mit in den Urlaub fahren. Fahre ein Tier im Auto mit in den Urlaub, sei für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser zu sorgen. Auch dürften die Tiere bei hohen Temperaturen nie alleine im Auto zurückgelassen werden, da ein Wärmestau bereits nach kurzer Zeit das Leben des Tieres gefährde.
Einreisebeschränkungen für Haustiere
„Bereits vor Reiseantritt ist zu klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für das Tier gibt. Auch gibt es in vielen Ländern Einreisebeschränkungen für Haustiere. Bei Reisen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder Drittländer muss ein Hund beispielsweise durch einen Transponder gekennzeichnet sein sowie mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit einem entsprechenden Eintrag im EU-Heimtierausweis besitzen“, erklärte der Minister. Für bestimmte Drittländer müsse die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung bestätigt werden.
Kann das Haustier nicht mit in die Ferien genommen werden, bietet sich eine Betreuung im Bekannten- oder Freundeskreis an. Dafür kommen vor allem Personen in Frage, die das Tier bereits kennen und mit dessen Pflege vertraut sind.
Vorsicht bei Tieren aus dem Ausland
„Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus Mitleid oder finanziellen Überlegungen heraus einen Hund, eine Katze oder auch andere angebotene Tiere aus dem Ausland mitbringen. Häufig entstehen hier unüberschaubare Folgekosten, da insbesondere kostengünstig angebotene Welpen oft unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet werden und häufig fehlernährt, krank oder verhaltensgestört sind“, sagte Minister Hauk. Teure Tierarztbehandlungen könnten die Folge sein. „Wer wirklich helfen möchte, darf solche dubiosen Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere nicht unterstützen. In den Tierheimen in Baden-Württemberg warten viele Tiere auf Vermittlung in gute Hände“, so Hauk.
Sehr kritisch seien auch sogenannte Flugpatenschaften zu sehen: „Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal“, betonte Hauk. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf die Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Reiseverkehr mit Tieren