Justizminister Guido Wolf hat die Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2018/19 zur Fortsetzung des Investitionsprogramms Justiz begrüßt. In dem Entwurf sind insgesamt 421 Neustellen für die Justiz und Mittel zur Verbesserung der Sicherheit in Höhe von zehn Millionen Euro vorgesehen.
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat die im Haushaltsentwurf 2018/2019 enthaltenen Eckdaten zur Fortsetzung des Investitionsprogramms Justiz begrüßt. Wolf sagte: „Wenn der Landtag diese Maßnahmen beschließt, machen wir einen zweiten großen Schritt zur Stärkung der dritten Gewalt in Baden-Württemberg. In einem ersten Schritt haben wir schon 2017 die Justiz im Land zum ersten Mal seit langem wieder in der Fläche gestärkt und besser ausgestattet.“
Im Haushaltsentwurf sind für die baden-württembergische Justiz insgesamt 421 Neustellen vorgesehen, 91 davon für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Von diesen 91 Richterstellen werden zunächst 24 den Verwaltungsgerichten zur Bewältigung der Asylverfahrenswelle zugehen. Nach Bewältigung der Asylverfahrenswelle sollen diese dann den Zivil- und Strafgerichten oder den Staatsanwaltschaften übertragen werden. Vor dem Hintergrund der zuletzt stark angestiegenen Gefangenenzahlen werden für den Justizvollzug insgesamt 151 Neustellen geschaffen. Hinzu kommen 64 Stellen für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister zur Verbesserung der Sicherheit bei den Gerichten. Zur Bewältigung der hohen Eingangszahlen im Asylbereich werden bei den Verwaltungsgerichten über die 24 Stellen für Richterinnen und Richter hinaus 31 Neustellen für den gehobenen Dienst und Servicekräfte eingerichtet.
Bereits mit dem Haushalt 2017 wurden rund 160 Neustellen für die baden-württembergische Justiz geschaffen, davon 74 Neustellen für Richter und Staatsanwälte, 21 Neustellen für Justizwachtmeister und 67 neue Stellen für Justizvollzugsbeamte.
Über Jahre aufgelaufene Defizite aufholen
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Wir betreiben kein Stellenmehrungsprogramm, nur weil es die gute konjunkturelle Lage derzeit zuließe. Stattdessen geht es in der baden-württembergischen Justiz zunächst darum, die Defizite aufzuholen, die hier über Jahre aufgelaufen sind. Darüber hinaus hat die Flüchtlingskrise zu erheblichen Mehrbelastungen für die Justiz im Land geführt. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 kommen wir mit dem 2017 begonnenen Investitionsprogramm Justiz weiter voran. Weitere Schritte müssen aber folgen.“
Wolf weiter: „Im Justizvollzug ist die Situation durch die seit Ende 2015 anhaltend hohe Belegung nach wie vor angespannt. Die nunmehr 218 zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen leisten einen Beitrag, die Belegschaft, die seit Monaten unter hoher Belastung herausragende Arbeit leistet, zu entlasten.“
Zur Verbesserung der Sicherheit in den Gebäuden der Justiz wurden darüber hinaus die dem Ministerium der Justiz und für Europa jährlich zur Verfügung gestellten baulichen Mittel für Sicherheitsmaßnahmen um drei Millionen auf fünf Millionen Euro aufgestockt. Die insgesamt zehn Millionen Euro dienen dem Ein- und Ausbau sicherheitstechnischer Vorrichtungen, beispielweise Eingangsschleusen oder der Trennung von öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen in Justizgebäuden.