Minister Peter Hauk zeigt sich enttäuscht über die fehlende Einigung bei der Stilllegung von Brachflächen auf der Sonder-Agrarministerkonferenz. Bei den offenen Fragen zum Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde hingegen ein gemeinsamer Kompromiss erzielt.
„Die Lage, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurde, verlangt jetzt klare Entscheidungen. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Agrarministerinnen und Agrarminister, Senatorinnen und Senatoren der Länder in den meisten Punkten zum Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einigen konnten und damit ein klares Signal nach Brüssel senden. Umso unverständlicher ist, dass einige Länder und der Bund die Entscheidung über die Aussetzung der Konditionalität zur Vier-Prozent-Stilllegung und Fruchtwechsel wieder verschoben haben. Das kann man keinem Landwirt mehr erklären. Wir befinden uns jetzt in der Ernte und die Äcker liegen blank. Die Landwirtinnen und Landwirte können nicht mehr warten. Sie stehen bereit, um Lebensmittel zur Entspannung der Welternährungslage zu produzieren. Wir hätten hier ein klares einstimmiges Signal an die Landwirtschaft senden müssen. Erfreulich ist, dass wenigstens die sogenannten Schwarzbrachen praktisch vom Tisch sind. Dies war ein zentrales Anliegen von Baden-Württemberg, um den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit der aktiven Begrünung von Stilllegungsflächen einzuräumen“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Deutschland, Peter Hauk, am 28. Juli 2022.
Biomasse als wichtiger Beitrag zur Energiegewinnung
Intensiv wurde über die Verwendung von Biomasse aus Reststoffen diskutiert. „In der aktuellen Lage müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, um unseren Bedarf an Gas zu decken. Der Einsatz von Biomasse kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Dazu müssen nun schnell die nötigen Rahmenbedingen geschaffen werden“, dies machte Hauk bei der Agrarministerkonferenz deutlich.
GAP-Strategieplan
Die Agrarministerinnen und Agrarminister, Senatorinnen und Senatoren der Länder diskutierten auf einer Online-Konferenz über die letzten offenen Fragen, die von der Kommission der Europäischen Union im Rahmen des Genehmigungsprozesses des deutschen Strategieplans zur Umsetzung der GAP aufgeworfen wurden.
Bei der Mindestbodenbedeckung im Winter (GLÖZ 6) wurde mit der Kommission ein guter Kompromiss erzielt. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen in Zukunft auf 80 Prozent ihrer Ackerflächen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar eine Bodenbedeckung haben.
Auf 20 Prozent können die Betriebe im Winter auch auf eine Bodenbedeckung verzichten, um zum Beispiel die Frostgare zu nutzen. Die von der Europäischen Kommission geforderte Verlängerung dieses Zeitraumes bis zum 15. Februar konnte abgewendet werden. „Dafür werden aber die Ausnahmemöglichkeiten, die bisher den Ländern eingeräumt wurden, eingeschränkt. Möglich sind zukünftig noch Ausnahmen für den Anbau von frühen Sommerkulturen in Gebieten mit wenig Winterniederschlägen, mit schweren Böden oder im ökologischen Landbau. An der Umsetzung arbeiten wir in Baden-Württemberg mit Hochdruck“ so der Landwirtschaftsminister.
Einfache und wirkungsvolle Regel für Fruchtwechsel nach GLÖZ 7
Minister Hauk erklärte, dass für den Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 eine einfache aber wirkungsvolle Regelung getroffen worden sei. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen zukünftig auf 35 Prozent der Ackerfläche jährlich einen Fruchtwechsel und auf den restlichen Ackerflächen einen Fruchtwechsel nach spätestens drei Jahren durchführen.
„Wichtig ist mir, dass beim Fruchtwechsel Winterung und Sommerung einer Fruchtart sowie Dinkel und Weizen weiterhin als unterschiedliche Kulturen behandelt werden. Dies fördert den Anbau von Sommerkulturen und gerade für Baden-Württemberg ist der Dinkelanbau besonders wichtig“, so Minister Peter Hauk.
Minister Hauk erläuterte, dass auch zukünftig die Stilllegungsflächen nach GLÖZ 8 und Öko-Regelung 1a durch eine aktive Begrünung angelegt werden können. „Baden-Württemberg hat sich dafür eingesetzt, dass die aktuell geltende und einfache Regelung weitergeführt wird, dass dabei keine landwirtschaftliche Kultur in Reinsaat verwendet werden darf. Komplexere Regelungen sind im Rahmen der Grundanforderungen nicht angezeigt“, betonte der Minister.
Die Prämie für die Öko-Regelung für „vielfältige“ soll angehoben werden. „Leider liegt sie dann mit zukünftig 45 Euro pro Hektar aber immer noch deutlich unter der Prämie, die wir aktuell in Baden-Württemberg im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zahlen. Dies bedeutet deutlich weniger Geld für die Betriebe, die diese Maßnahme schon jetzt in Baden-Württemberg durchführen“, bedauerte Hauk.