Der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass die vorzeitige Beendigung der Amtszeit der ehemaligen Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg im Jahr 2015 rechtmäßig war.
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg im Berufungsverfahren um die Rechtmäßigkeit der Abwahl der Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen im Jahr 2015 teilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst am Donnerstag, 1. Oktober 2020, mit:
Der VGH hat in seiner Entscheidung die Position des Wissenschaftsministeriums bestätigt. Die vorzeitige Beendigung der Amtszeit der ehemaligen Rektorin war rechtmäßig.