Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat seine Ablehnung der umstrittenen Fracking-Technologie zur Förderung von Erd- und Schiefergas bekräftigt. Das Land werde seine Spielräume nutzen, um Fracking zu verhindern. „Fracking in Baden-Württemberg hat es nicht gegeben und wird es nicht geben, weil die Technologie große Risiken birgt”, versicherte Untersteller.
Die rechtliche Handhabe dafür biete das Wassergesetz des Landes, das vor gut zwei Jahren novelliert worden sei: „Wir haben im Wassergesetz einen Hebel gegen Fracking. Für Bohrungen, die in den Grundwasserleiter eindringen oder diesen durchstoßen, und das ist bei Frackingbohrungen immer der Fall, gibt es seit 2014 eine Erlaubnispflicht. Wenn Risiken für Mensch und Umwelt bestehen, können und werden wir die Erlaubnis verweigern.“ Zudem werde die Erlaubnis bei Frackingvorhaben verweigert, wenn diese mit Gewässerbenutzungen verbunden seien, die Gefährdungen für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung befürchten ließen.
Untersteller kritisierte die Bundesregierung, der es nicht gelungen sei, ihrer Verantwortung für den Schutz vor den Risiken der Frackingtechnologie gerecht zu werden. Die Regierungsfraktionen hätten sich gestern zwar auf einen Text für das künftige Frackinggesetz geeinigt, aber eine klare Haltung sei daraus nicht erkennbar, sagte Untersteller. „Man ist dagegen, aber dann doch nicht so richtig. Für dieses wachsweiche Ergebnis haben die Fraktionen beeindruckend lange gebraucht. Das Gesetz jetzt im Hauruck-Verfahren kurz vor der Sommerpause durchdrücken zu wollen, zeigt, wie unangenehm der Koalition das Thema ist.“
Erweiterung der schutzwürdigen Gebiete
Immerhin führten die Korrekturen am Entwurf, die die Fraktionen jetzt beantragt hätten, in einigen Punkten zu Verbesserungen. So sei die unsinnige Tiefenbegrenzung für das Verbot von unkonventionellem Fracking auf maximal 3.000 Meter gestrichen worden. Und die als schutzwürdig eingestuften Gebiete seien erweitert worden, unter anderem um Einzugsgebiete von Heilquellen und von Mineralwasservorkommen. Franz Untersteller: „Der Gesetzesentwurf ist bemüht, enthält aber keine ausreichenden Regelungen. Ich bin froh, dass wir im Land mit dem fraktionsübergreifenden Beschluss gegen Fracking schon lange eine gemeinsame Position haben, an die fühle ich mich nach wie vor gebunden.“
Ergänzende Informationen
Das Wassergesetz des Landes befasst sich in § 43 mit Bohrungen:
(1) Erdarbeiten und Bohrungen, die mehr als zehn Meter in den Boden eindringen sowie alle Arbeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe, die Menge oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Das Anzeigeverfahren bestimmt sich nach § 92.
(2) Anstelle der Anzeige ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden und sich dies nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann. Eine Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn Bohrungen in den Grundwasserleiter eindringen oder diesen durchstoßen.