Das Land fördert Bauvorhaben im Bereich Rad- und Fußverkehr in diesem Jahr mit 58 Millionen Euro. Fahrradfahren ist ein wichtiger Baustein einer bezahlbaren und klimaschonenden Mobilität und gerade in Corona-Zeiten eine gesunde Alternative.
Das Land steigert den Förderrahmen für den Radwegebau in Städten und Gemeinden deutlich. Bauvorhaben im Bereich Rad- und Fußverkehr sind in diesem Jahr mit einer Förderhöhe von 58 Millionen Euro in das Landesförderprogramm aufgenommen. 2019 waren es 30 Millionen Euro, 2018 18 Millionen Euro. „Das ist das bisher größte Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg. Mit dieser umfangreichen Programmaufnahme heben wir die Radverkehrspolitik in diesem Jahr auf ein neues Niveau“, sagte der Minister für Verkehr, Winfried Hermann bei einer Online-Pressekonferenz. Das zentrale Instrument des Landes für Zukunftsinvestitionen in kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Das Fahrrad sei eine der zentralen Säulen der Mobilität der Zukunft und habe unter dem Eindruck von Corona an Bedeutung gewonnen, unterstrich Minister Hermann. „Die Bedeutung des Fahrrads als leistungsfähiges, klimaschonendes und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel ist in den letzten Wochen noch einmal deutlich geworden. Jetzt stellen wir die Weichen, um den Radverkehr auf eine nächste Stufe zu heben. Das Ziel, den Radverkehrsanteil bis zum Jahr 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln, haben wir fest im Blick.“
„Masken ab und Rad fahren!“
Virologen und Lungenärzte empfehlen das Fahrrad als ideales Verkehrsmittel in der Corona-Krise. Der Verkehrsminister erläuterte: „Wenn Sie notwendige Einkäufe erledigen, zur Arbeit oder zur Schule fahren oder sich in der Freizeit bewegen wollen – nutzen Sie wann immer möglich das Fahrrad. Es ist kostengünstig und insbesondere auf Strecken bis zehn Kilometer schnell und flexibel. Zudem ist es mit einem geringen Infektionsrisiko verbunden, stärkt Lungen und das Wohlbefinden. Im Übrigen gilt: Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen Masken auf, beim Radfahren Masken ab!“
Fahrrad ist wichtiger Baustein einer bezahlbaren Mobilität
Fahrradfahren ist darüber hinaus ein wichtiger Baustein einer bezahlbaren Mobilität für alle. Wer auf das Fahrrad setzt, schützt zudem das Klima und trägt zu mehr Lebensqualität in Städten und Gemeinden bei. „Das Ziel des Landes ist, den Radverkehr weiter zu stärken und attraktiver zu machen“, erklärte Hermann. Für 2020 setzt das Ministerium für Verkehr folgende Schwerpunkte:
Das zentrale Instrument des Landes für Zukunftsinvestitionen in kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In das Ende April veröffentlichte Landesförderprogramm für den Bereich Rad- und Fußverkehr hat das Land Baden-Württemberg Bauvorhaben mit einer Förderhöhe von etwa 58 Millionen Euro neu aufgenommen. Damit ist es das bisher größte Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg.
Um den Bedarf für den zukünftigen Ausbau genauer zu ermitteln, hat das Verkehrsministerium den Auftrag für einen Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg vergeben. „Wir werden den Bedarf für Radwege an Bundes- und Landesstraßen systematisch erfassen, anschließend priorisieren und so die Weichen für eine gesamtheitliche Betrachtung des Radwegebaus in Baden-Württemberg stellen. Hierfür ist mit der Vergabe der Leistung der erste Meilenstein für den Ausbau durchgängiger Radverkehrsnetze an Bundes- und Landesstraßen geschafft“, sagte Hermann.
Beim Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen wurden im vergangen Jahr 34 Maßnahmen fertiggestellt. In den vergangenen Jahren hat das Land auch den Bau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen beschleunigt und dabei ebenfalls die Mittel erhöht von 15 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 28 Millionen Euro in 2020.
Für 50 Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg mit einer Gesamtlänge von 1.000 Kilometern wurden bereits die Marchbarkeitsstudien erstellt und zum Teil die Vor- und Entwurfsplanung begonnen. Ein erster kommunaler Streckenabschnitt ist fertig.
Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg hat der Bund eine Fahrrad-Novelle 2020 beschlossen. Diese ist am 28. April in Kraft getreten. Sie enthält erste wesentliche Verbesserungen für Radfahrende. Radfahrende dürfen nun grundsätzlich nebeneinander fahren, Autos müssen festgeschriebene Überholabstände gegenüber dem Radverkehr einhalten und Lkw dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Damit Radfahrerinnen und Radfahrer an Kreuzungen nicht durch parkende Autos verdeckt werden, sind zukünftig die letzten acht Meter vor einer Kreuzung für parkende Autos Tabu. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht mehr gehalten werden und die Bußgelder für das Parken auf Rad- und Gehwegen werden spürbar erhöht.
Eine weitergehende zweite Novelle ist angekündigt. Damit erweitern sich die Handlungsmöglichkeiten für Kommunen bei der Radverkehrsförderung. Das Radfahren wird angenehmer und sicherer.
Ein weiterer Schwerpunkt des Landes in der Radverkehrsförderung sind die Arbeitswege. Die Initiative RadKULTUR setzt auf Kommunikation und betriebliches Mobilitätsmanagement und motiviert Pendlerinnen und Pendler zur Nutzung des Fahrrads, als günstiges, gesundheitsförderndes und klimaschonendes Verkehrsmittel. Im Rahmen der RadKULTUR-Kommunenförderung werden in diesem Jahr 13 Landkreise und Städte gefördert – so viele Kommunen wie noch nie.
Im Rahmen der Initiative RadKULTUR fördert das Ministerium für Verkehr die Gebühren für Kommunen, die beim Stadtradeln teilnehmen wollen. Alle Kommunen im Land sind eingeladen, sich der Aktion anzuschließen. 229 Kommunen haben sich bereits angemeldet (213 im Vorjahr insgesamt). Um der aktuellen Situation gerecht zu werden, wurde der Aktionszeitraum für das Stadtradeln in den Herbst hinein verlängert. Alle Maßnahmen zusammen tragen dazu bei, Baden-Württemberg noch fahrradfreundlicher zu machen.