Minister Peter Hauk hat die 20 neuen Aktionsgruppen für die Förderperiode 2023 bis 2027 des Regionalentwicklungsprogramms LEADER der Europäischen Union bekanntgegeben. Die mit breiter Bürgerbeteiligung erstellten regionalen Entwicklungskonzepte konnten durch ihre hohe Qualität überzeugen.
„Unsere ländlichen Regionen sind wichtige und attraktive Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume. Das Regionalentwicklungsprogramm der Europäischen Union LEADER trägt mit seinem großen bürgerschaftlichen Engagement erheblich dazu bei, diese zu stärken und weiterzuentwickeln. Daher freut es mich sehr, dass in Baden-Württemberg künftig 20 statt bisher 18 LEADER-Aktionsgruppen in die Förderung aufgenommen werden können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Bekanntgabe der neuen LEADER-Aktionsgruppen für die Förderperiode 2023 bis 2027 am 7. November 2022 im Neuen Schloss in Stuttgart.
„In Baden-Württemberg mangelt es nicht an innovativen und kreativen Strategien für den Ländlichen Raum. Das haben die eingereichten regionalen Entwicklungskonzepte der Bewerberregionen eindrucksvoll gezeigt“, betonte Minister Hauk. Die regionalen Entwicklungskonzepte bildeten das Kernstück für die Bewerbung als LEADER-Aktionsgruppe (LAG). 20 Bewerberregionen haben ihre Entwicklungskonzepte mit breiter Bürgerbeteiligung, auch unter erschwerten Bedingungen während der Corona-Pandemie, erstellt.
Nach einer gutachterlichen Bewertung stimmte ein unabhängiges Auswahlgremium, das zu gleichen Teilen aus Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Vertretern der Verwaltung bestand, für die Aufnahme aller 20 Regionen in die LEADER-Förderkulisse.
Entwicklungskonzepte mit hoher Qualität
„Allen LEADER-Akteuren gilt ein großes Dankeschön für ihr Engagement um den Ländlichen Raum. Sie haben viel Zeit und Energie in ihre Bewerbungen für diesen Wettbewerb gesteckt. Alle eingereichten Entwicklungskonzepte konnten durch ihre hohe Qualität überzeugen“, so Minister Hauk.
Der Klimaschutz und die Klimaanpassung bilden einen besonderen Schwerpunkt in der bevorstehenden LEADER-Förderperiode. Auch die Grundversorgung mit regionalen Produkten vor Ort wird deutlich in den Fokus rücken. „Der Ländliche Raum steht vor großen Herausforderungen. Große Zukunftsaufgaben wie beispielsweise die Digitalisierung, die nachhaltige Daseinsvorsorge oder den Klimaschutz, können wir nur mit einem leistungsfähigen Ländlichen Raum lösen. Programme, wie LEADER, geben unseren Regionen wichtige Instrumente an die Hand, um mit innovative Lösungen und kreative Konzepte diesen Aufgaben begegnen zu können“, sagte Minister Hauk.
Den LEADER-Aktionsgruppen stehen in der Förderperiode 2023 bis 2027 nun insgesamt rund 46 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Somit verfügt jede LEADER-Aktionsgruppen für die Umsetzungsphase von fünf Jahren über ein EU-Mittel-Budget von 2,3 Millionen Euro. Das Land unterstützt LEADER mit weiteren 12,5 Millionen Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Das bedeutet zusätzliche 625.000 Euro je LAG. Hinzukommen noch Landesmittel aus den Programmen Innovative Maßnahmen für Frauen und der Landschaftspflegerichtlinie.
LEADER-Aktionsgruppen in der Förderperiode 2023 bis 2027
Folgende LEADER-Aktionsgruppen gehen 2023 in der neuen Förderperiode 2023 bis 2027 an den Start:
- Badisch-Franken
- Brenzregion
- Heckengäu
- Hohenlohe-Tauber
- Jagstregion
- Kraichgau
- Limesregion Hohenlohe-Heilbronn
- Mittelbaden
- Mittlere Alb
- Mittleres Oberschwaben
- Mittlerer Schwarzwald
- Neckar-Odenwald aktiv
- Nordschwarzwald
- Oberer Neckar
- Oberschwaben
- Ortenau
- Schwäbischer Wald
- Südschwarzwald
- Westlicher Bodensee
- Württembergisches Allgäu
LEADER
LEADER ist ein Regionalentwicklungsprogramm, das aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird. Der Begriff LEADER ist eine Abkürzung und steht für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“. Das Programm soll also eine Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft schaffen. Eine Förderung ist nur in sogenannten LEADER-Aktionsgebieten möglich. Dies sind abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden. Eine Besonderheit von LEADER ist der sogenannte Bottom-Up-Ansatz. Die Entscheidung über die Vergabe der verfügbaren Fördermittel wird von den lokalen Aktionsgruppen getroffen, die sich aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie verschiedenen Wirtschafts- und Sozialpartnern und kommunalen Vertretungen aus der Region zusammensetzen. Die zugrundeliegende Überlegung hinter diesem Ansatz ist, dass die Menschen vor Ort die Herausforderungen und Potenziale ihre Region am besten kennen. So können gezielt Bedarfe erkannt und passgenaue Ideen sowie Projekte entwickelt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert bringen und den Ländlichen Raum insgesamt zukunftsfähig machen.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: LEADER