Mit 2,75 Millionen Euro fördert das Wirtschaftsministerium das Coaching zur Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung in kleinen und mittleren Unternehmen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Förderanträge können ab sofort gestellt werden.
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg eine 50-prozentige finanzielle Förderung erhalten, wenn eine Unternehmensberatung für sie ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, daraus Weiterbildungsempfehlungen ableitet und aufzeigt, wie die Weiterbildungen umgesetzt werden können. Dafür stellt das Wirtschaftsministerium 2,75 Millionen Euro zur Verfügung.
„Um in Zeiten tiefgreifender Veränderungen weiterhin bestehen zu können, müssen sich unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten zukunftsfest aufstellen. Systematische Personalentwicklung und kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten sind die richtige Antwort auf die Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation. Hierzu leistet unser neues Coaching-Angebot für kleine und mittlere Unternehmen einen wichtigen Beitrag“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten verändern sich
„Der Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung sowie die technologische Transformation bringen für viele Betriebe und Beschäftigte tiefgreifende Veränderungen. Die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten verändern sich, häufig nehmen sie zu. Außerdem wird es in vielen Brachen immer schwieriger, auf dem Arbeitsmarkt geeignete neue Fachkräfte zu gewinnen. Durch den demografischen Wandel wird sich dies weiter zuspitzen“, so die Ministerin weiter.
„Gerade kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oftmals die personellen oder finanziellen Kapazitäten, um selbst ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Doch auch für diese Betriebe ist eine strategische Personalentwicklung ein wichtiger Erfolgsfaktor und die daraus resultierende berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein zentrales Handlungsfeld. Schließlich sind kleine und mittlere Unternehmen ein Rückgrat unserer Wirtschaft“, betonte Hoffmeister-Kraut.
Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Beratungsunternehmen erleichtert es kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Belegschaft gezielt weiter zu qualifizieren. Die Beratungsunternehmen erarbeiten für die Betriebe – ausgehend von deren Unternehmensstrategie – passgenaue Personalentwicklungskonzepte. Auf dieser Grundlage werden Empfehlungen für den individuellen Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten entwickelt sowie entsprechende Fördermöglichkeiten dargestellt. Von einer kontinuierlichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren die Unternehmen sehr. Aber auch die Beschäftigten selbst bleiben am Puls der Zeit und verbessern ihre beruflichen Perspektiven.
Die Coaching-Förderung für KMU
Das Coaching besteht aus zwei Teilen: Erarbeitet wird jeweils ein für den jeweiligen Betrieb maßgeschneidertes Personalentwicklungskonzept sowie dazu passende Weiterbildungsempfehlungen samt Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen, etwa zur Unternehmensstrategie oder zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen, sind nicht Teil der Förderung.
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen und maximal 250 Beschäftigte haben. Die Mitarbeiterzahl wird nach Vollzeitäquivalenten ohne Auszubildende bemessen. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind alle Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der Kosten eines Personentages der Unternehmensberatung von maximal 1.000 Euro. Gefördert werden bis zu zehn Personentagen. Diese müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem aufweisen und bereits mindestens seit zwei Jahren am Markt aktiv sein. Die ausführlichen Anforderungen wie die möglichen Zertifizierungen sind den unten verlinkten Ausführungsbestimmungen zu entnehmen.
Förderanträge können ab sofort gestellt werden. Beim Antrag ist es noch nicht notwendig, bereits ein Beratungsunternehmen anzugeben. Rechtsverbindliche Verträge mit diesen dürfen erst nach Bewilligung des Projekts eingegangen werden.