Auch zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung soll in Zukunft die Telekommunikationsüberwachung möglich sein. Die Finanzminister Baden-Württembergs, Hessens und Schleswig-Holsteins hatten den Antrag eingebracht, der großen Zuspruch im Bundesrat findet.
„Steuerkriminelle müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgen. Dazu gehört auch die Überwachung ihrer Kommunikation. Für unsere Fahnderinnen und Fahnder freut es uns daher, dass die Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister sich im Bundesrat mit großer Mehrheit für unseren Antrag ausgesprochen haben, der den Einsatz von Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung fordert. Wir setzen uns damit für noch mehr Steuergerechtigkeit ein“, sagten heute Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann, Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold. Sie hatten einen entsprechenden Antrag gemeinsam in den Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht.
Derzeit ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Künftig soll dies auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Wir müssen den Katalog der Straftaten bei der Telekommunikationsüberwachung auf die besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung ausweiten. Das ist eine Lehre aus Panama Papers&Co. Wenn der Staat in großem Stil vorsätzlich betrogen wird, müssen zur Strafverfolgung alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt werden können. Dazu gehört in letzter Instanz auch die Telekommunikationsüberwachung, sollten andere Mittel nicht zum Ziel führen.“
„Die Strafprozessordnung muss im Sinne aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erweitert werden. Wer dem Gemeinwohl schweren Schaden zufügt, muss damit rechnen, dass wir noch genauer hinsehen und hinhören“, sagt Hessens Finanzminister Schäfer. „Wer zusammen mit Beratern oder Banken Geld verschiebt, um sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern, geht dafür nicht mehr ins klassische Hinterzimmer. Das geht über elektronische Kanäle zwischen mehreren Beteiligten. Wir müssen dort als starker Staat die Steuerpflicht durchsetzen können.“
Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann sagte: „Wir brauchen mehr Ermittlungsmöglichkeiten, um millionen- oder gar milliardenschwere Fälle von Steuerhinterziehung aufklären zu können. Diese gravierenden Steuerhinterziehungen im Kapitalbereich werden längst grenzüberschreitend und über modernste Kommunikationswege verabredet. Unsere Fahnderinnen und Fahnder brauchen deshalb die Befugnisse, die auch andere Ermittlungsbehörden bei schweren Verbrechen haben.“
Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat bereits parteiübergreifend in seinen Beratungen zum Panama Papers-Gesetz 2017 die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung für die Steuerfahndung gefordert. Der Bundestag hatte sich dem aber leider nicht angeschlossen. Der Bund möchte aktuell die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken und ihr die Telekommunikationsüberwachung ermöglichen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch nehmen nun die Länder zum Anlass, diese Möglichkeiten erneut auch für die Steuerfahndung zu fordern.
Heinold, Schäfer und Sitzmann sagten: „Wir hoffen, dass auch die Bundespolitiker die Notwendigkeit sehen, dass unsere Fahnderinnen und Fahnder im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit mit der Zeit und den Entwicklungen der Technik Schritt halten müssen. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen.“