Zum Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan haben sich Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und Innenminister Thomas Strobl vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie an die Muslime im Land gewandt.
Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat auch massive Auswirkungen auf den islamischen Fastenmonat Ramadan. Auch hier gilt: Fürsorglich Abstand halten und Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Rituale und Traditionen im islamischen Fastenmonat Ramadan wie beispielsweise das gemeinschaftliche Fastenbrechen am Abend, um mit Familie und Freunden zu speisen, oder das gemeinsame Gebet in der Gemeinde werden dieses Jahr nicht wie üblich stattfinden können.
„Die Corona-Pandemie stellt auch religiöse Menschen vor große Herausforderungen. Christen, Juden, Muslime und Angehörige der vielen weiteren Religions- und Glaubensgemeinschaften im Land müssen derzeit auf einiges verzichten, ein gemeinsames Beten beispielsweise ist nicht möglich. Mit Beginn des Fastenmonats Ramadan sind vor allem die Musliminnen und Muslime im Land besonders betroffen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha.
Praktikable Lösungen finden
Auch im Fastenmonat Ramadan gelte natürlich: Fürsorglich Abstand halten und Kontakte auf ein Minimum reduzieren – das sei wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. „Gemeinsam mit den islamischen Verbänden und Institutionen, die an unserem Runden Tisch der Religionen vertreten sind, wissen wir, dass sich die Musliminnen und Muslime im Land vorbildlich an die Regeln halten. Vor allem jetzt, mit Beginn des Fastenmonats Ramadan, haben sie eine Vorbildfunktion. Wir sind sicher, dass die islamischen Gemeinden und Familien im Land gute und praktikable Lösungen für die Ramadanzeit finden werden“, so der Minister weiter.
So könnten beispielsweise Fastenrituale und -gebete in der eigenen Wohnung stattfinden. Am Ende des Fastenmonats könne man sich telefonisch oder per Skype beglückwünschen. Ramadan-Predigten und Koran-Lesungen können online stattfinden und Spenden online getätigt werden. „Allen 600.000 Menschen, die sich in Baden-Württemberg zum Islam bekennen, wünsche ich einen gesegneten Ramadan“, so Lucha.
Strobl appelliert an Muslime
„Wir erleben historisch einmalige Zeiten. Es ist die größte Krise, die die Bundesrepublik Deutschland mit voller Wucht trifft und daher gilt es in dieser historisch einmaligen Dimension auch, einmalige Maßnahmen zu treffen. Maßnahmen, die allein dem Ziel dienen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Menschenleben zu retten. Am Donnerstag, 23. April 2020, beginnt nun der heilige Fastenmonat Ramadan, der bis Samstag, 23. Mai, dauern wird. Dieser Monat ist traditionell mit vielen Festen und Festlichkeiten verbunden, endend mit dem Fest des Fastenbrechens, dem zweithöchsten islamischen Feiertag. Ich werbe um das Verständnis aller Muslime in Baden-Württemberg, dass Zuwiderhandlungen gegen die strengen Auflagen geahndet werden müssen. Denn das gemeinsame Feiern könnte dazu führen, dass sich das Virus verstärkt verbreiten kann und mehr Menschen dadurch erkranken“, sagte Innenminister Thomas Strobl.
„Schon heute danke ich allen Muslimen für ihr Verständnis und ihre Mitwirkung bei den gewaltigen gemeinsamen Herausforderungen und wünsche ihnen in dieser schweren Zeit viel Kraft und vor allen Dingen beste Gesundheit. Uns als Landesregierung ist bewusst, dass die getroffenen Maßnahmen einschneidend sind und kein Dauerzustand sein können. Die entsprechenden Entscheidungen wurden und werden auch weiterhin nicht leichtfertig getroffen, sondern regelmäßig genauestens überprüft. Ob es sich um die Versammlungsfreiheit, die Reisefreiheit oder eben auch die Religionsfreiheit handelt. Gottesdienste aller Religionen dürfen seit Mitte März nicht mehr wie gewohnt stattfinden. Das ist ein tiefer Eingriff, ein schmerzender Eingriff“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Auflagen des Infektionsschutzes untersagen Zusammenkünfte
Auch die rund fünf Millionen Muslime in Deutschland sind betroffen von den strengen Auflagen des Infektionsschutzes, so wurden „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“ untersagt. Das gilt mithin auch für solche Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten.
„Es ist uns als Landesregierung derzeit auch ganz besonders wichtig, auch all jene zu erreichen, die nicht gut Deutsch sprechen. Offizielle Informationen über Verhaltensregeln und Gesundheitsschutz sind in verschiedene Sprachen übersetzt. Diese sind abrufbar auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz. Ich bitte alle Muslime: Helfen Sie mit, diese Informationen in Ihren Verbänden und Glaubensgemeinschaften zu verbreiten, auch um die Verbreitung von Fake News zu verhindern“, so Minister Thomas Strobl.
Der Fastenmonat Ramadan
Für Angehörige des Islam gilt das Fasten als ein der fünf Säulen ihres Glaubens. Während des islamischen Fastenmonats Ramadan dürfen Musliminnen und Muslime von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang keine Nahrung zu sich nehmen. Für kranke oder altersschwache Menschen sowie schwangere oder stillende Frauen, Kinder und körperlich schwer Arbeitende gibt es Ausnahmeregelungen. Der Ramadan gilt als Zeit der Besinnung, des Verzichts, der Selbstdisziplin sowie der Wohltaten, des Mitgefühls, der Spenden und Gebete.