Baurecht

Erleichterungen für Campingplätze

Campingplatz (Verkehrsschild)

Das Land verschlankt die Campingplatz-Verordnung zum 1. Juli 2023. Die Erleichterungen für Wohnmobilstell- und Campingplätze ermöglichen mehr Vielfalt und machen Baden-Württemberg auch für Camper attraktiver. Die Neuregelung ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung.

Baden-Württemberg streicht zahlreiche baurechtliche Vorschriften zum Betreiben von Campingplätzen und erleichtert das Errichten von Wohnmobil-Stellplätzen ohne Infrastruktur. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, in Stuttgart bekannt. „Wir machen weniger Vorgaben und erlauben dadurch mehr Vielfalt. Das ist Bürokratie-Abbau im besten Sinne“, sagte sie. Von den Erleichterungen profitierten sowohl die Nutzer von Wohnmobilen als auch die Betreiber von Campingplätzen und auch jene, die einzelne Wohnmobil-Stellplätze bereitstellen, so die Ministerin weiter.

Die bislang geltende Campingplatz-Verordnung des Landes stammt aus dem Jahr 1984. „Es war höchste Zeit, sie zu entrümpeln“, so Razavi. Die neue Campingplatz-Verordnung, die am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 1. Juli in Kraft treten wird, konzentriert sich auf notwendige sicherheitsrelevante Vorgaben. Andere Vorschriften – wie etwa Mindestmaße für Standplätze oder Mindestvorgaben zur Anzahl und Ausstattung von Sanitäreinrichtungen – werden gestrichen. Auch für Stellplätze ohne Infrastruktur für Wohnmobile werden die Vorgaben gelockert.

Beitrag zur Entbürokratisierung

„Mit diesen Erleichterungen tragen wir nicht nur zur Entbürokratisierung bei, sondern berücksichtigen auch die Veränderungen im Camping-Verhalten“, so Razavi. Früher sei man hauptsächlich mit Kleinbussen und Zelten auf Campingplätze gegangen, so die Ministerin. Heutzutage gebe es immer mehr autarke Campingfahrzeuge, die ihre Nasszelle an Bord haben und daher zum Beispiel auf Stellplätzen außerhalb von Campingplätzen nicht mehr zwingend eine Infrastruktur brauchen.

Nach Ansicht von Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und dort für den Bereich Tourismus zuständig, stärkt die Verschlankung der Campingplatz-Verordnung auch den Tourismus im Land. „Weniger Vorschriften machen Baden-Württemberg auch für Camper attraktiver und erleichtern es den Campingplatz-Betreibern und den Kommunen, das passende Angebot für ihre Kunden und Besucher zu schaffen“, sagte er.

Die Veränderungen im Einzelnen

Gestrichen werden unter anderem folgende Anforderungen für Campingplätze:

  • Mindestmaße für Standplätze, die für unterschiedliche Klientel (zum Beispiel Wanderer, Radtouristen, Motorradfahrer) künftig auch relativ klein ausfallen können.
  • Mindestvorgaben zu Anzahl und Ausstattung bei Sanitäreinrichtungen (Toiletten, Wasserstellen, Spülbecken, Wäschespülbecken/Waschmaschinen), von denen je nach Konzept und Ausrichtung der Campingplätze von der Kundschaft unterschiedliche Qualitäten erwartet werden.
  • Die Forderung nach Beleuchtung, die bei abgelegenen Situationen unverhältnismäßig und zum Beispiel auf Naturcampingplätzen abträglich für das Erlebnis sein kann.
  • Die Pflicht zum Bereithalten von Feuerlöschern, die bei fragwürdigem Nutzen für das Löschen von Kleinstbränden und der Gefahr der Eigengefährdung der Löschenden bei größeren Bränden angesichts des hohen Aufwands durch Vandalismus, Diebstahl und Wartung, unverhältnismäßig teuer sind. Der Brandschutz bleibt gleichwohl hinreichend gewährleistet. Die Zufahrtswege für die Feuerwehr, die bei größeren Bränden ohnehin zum Einsatz kommen muss, müssen weiterhin freigehalten werden.

Niederschwellige Angebote fördern

Wohnmobil-Stellplätze ohne Infrastruktur werden zudem aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausgenommen – zur Förderung dezentraler niedrigschwelliger Angebote. Damit werden auch alternative touristische Angebote unterstützt, zum Beispiel Direktvermarktung im ländlichen Raum. Nach der alten Campingplatz-Verordnung gelten solche Plätze bislang ab vier Stellplätzen als Campingplatz und brauchen Sanitäranlagen und eine breitere Zufahrt. Künftig ist eine Anlage, die ausschließlich für Wohnmobile und Wohnwagen bestimmt ist, erst ab sechs Stellplätzen ein Campingplatz. Sofern auf öffentlichen oder allgemein zugänglichen Parkplätzen nur bis zu zehn Wohnmobile beziehungsweise Wohnwägen ohne besondere Infrastruktur zum Übernachten aufgestellt werden sollen, würde es sich ebenfalls nicht um einen Campingplatz handeln. Und schon bisher und auch zukünftig können Wohnmobile zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit der Nutzenden für eine Übernachtung auf allgemein zugänglichen öffentlichen Parkplätzen aufgestellt werden, sofern dies nicht ausdrücklich untersagt wird.

Regelung zu Wochenendplätzen

Klarstellend wird zudem eine Regelung zu Wochenendplätzen aufgenommen. Dies ist in der Praxis eine häufige Fragestellung, die regelmäßig auch bauplanungsrechtlichen Handlungsbedarf auslöst, weil der Betrieb eines Campingplatzes alleine keine planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage für Wochenendhäuser darstellt. In den meisten Fällen wird die Kommune einen Bebauungsplan aufstellen müssen, um solche Angebote ermöglichen zu können. Solche Angebote sind wünschenswert für Dauercamper oder auch für Urlauber, die mit leichtem Gepäck reisen wollen und trotzdem campen wollen; insofern fördern sie auch das Reisen mit dem Rad oder mit der Bahn. In der neuen Verordnung heißt es dazu wörtlich:

  1. Wohnwagen im Sinne dieser Verordnung sind Wohnmobile und Wohnanhänger, die jederzeit ortsveränderlich sind.
  2. Standplätze sind Flächen, die auf einem Campingplatz zum Aufstellen eines Wohnwagens oder Zeltes und des zugehörigen Kraftfahrzeugs bestimmt sind.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Neufassung der Campingplatzverordnung

Weitere Meldungen

Schlossplatz der Stadt Göppingen
  • Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden (Bild: © dpa).
  • Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt bleibt trotz schwacher Konjunktur stabil

Eine Pflegerin im Gespräch mit einem alten Mann.
  • Pflege

Fünf Millionen Euro gegen Personalmangel in der Pflege

Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen (links) begrüßt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts).
  • Auslandsreise

Kretschmann auf Delegationsreise in Wien

Justizministerin Marion Gentges (erste Reihe, zweite von links) bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Stuttgart für ihre Arbeit während der Fußball-Europameisterschaft 2024.
  • Justiz

Gentges zieht Halbzeitbilanz zur EM 2024 in Stuttgart

Ein Polizeifahrzeug bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Stuttgart
  • Polizei

Polizeibilanz nach letztem Vorrundenspiel in Stuttgart

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Wirtschaft

Dialogreihe mit Spitzenunter­nehmerinnen fortgesetzt

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
  • Delegationsreise

Wirtschaftsdelegation reist nach Frankreich

Ein Mann kontrolliert und putzt die Lichter einer Verkehrsampel.
  • Verkehr

Land startet Testfeld mit KI-gesteuerten Ampeln

Zum 1. Juli 2024 übergibt Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an Reiner Moser, Amtschef im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
  • Glücksspiel

Land übernimmt Vorsitz der Glücksspielbehörde

Das Logo des LEA-Mittelstandspreises für soziale Verantwortung.
  • Wirtschaft und Gesellschaft

Mittelstandspreis für soziale Verantwortung 2024 verliehen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede
  • Wohnen und Bauen

Strategiedialog Wohnen und Bauen läuft auf Hochtouren

Ein Mann mit einem Smartphone in der Hand sitzt an einem Tisch vor einem Laptop.
  • Digitalisierung

Wohnsitzanmeldung auch digital möglich

Visualisierung Neubau des Transfer Hub for Innovation in Society an der Pädago-gischen Hochschule Schwäbisch Gmünd
  • Bauen

Neubau eines Forschungszentrums in Schwäbisch Gmünd

Ministerin Nicole Razavi bei der Verleihung des Staatspreises Baukultur 2024
  • Baukultur

Staatspreis Baukultur 2024 verliehen

Auswärtige Kabinettssitzung im Neuen Schloss in Meersburg
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 25. Juni 2024

Logo der Landesstrategie Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fortschreibung der Bio­ökonomiestrategie beschlossen

  • Heimattage

Vergabe der Heimattage für die Jahre 2027 bis 2029

Gewinner Elevator Pitch Bodensee-Oberschwaben
  • Startup BW

„Luftflug“ im Finale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024“

Gruppenfoto aller Preisträger des Jugendbildungspreises DeinDing 2024 auf der Bühne des Stuttgarter Jugendhauses Cann
  • Jugendliche

Jugendbildungspreis „DeinDing 2024“ verliehen

Menschen gehen auf einem Uferweg am Bodensee spazieren.
  • Tourismus

Land fördert Tourismusinfrastruktur

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
  • WOHNUNGSBAU

Soziale Wohnraumförderung stark nachgefragt

Orchester auf der Bühne
  • Kunst und Kultur

17 Amateurmusik-Vereine mit Conradin-Kreutzer-Tafel geehrt

Startsignal zur nächsten Phase Cyber Valley
  • Künstliche Intelligenz

Erstes ELLIS Institut im Cyber Valley eröffnet

Portrait von Finanzminister Danyal Bayaz
  • Bundesrat

Änderungen in der Rentenpolitik gefordert