Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed fördert das Land die Umsetzung spannender und innovativer Geschäftsideen. In der zweiten Auswahlrunde 2023 erhalten elf weitere junge Unternehmen eine Förderzusage für die Gründerphase.
Weitere elf junge Unternehmen in Baden-Württemberg erhalten eine Förderung aus dem Programm Start-up BW Pre-Seed. Mit diesem Programm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gemeinsam mit der L-Bank Existenzgründungen mit innovativen Geschäftsideen.
Gute Ideen bringen das Land nach vorne
„Gute Ideen bringen das Land nach vorne. Es ist ermutigend, dass Unternehmerinnen und Unternehmer auch in Krisenzeiten den Schritt in die Existenzgründung wagen. Dabei unterstützen wir sie gerne. Wir wollen und müssen den Unternehmern und unserer Wirtschaft zeigen, dass wir auch gerade in solchen Zeiten hinter ihnen stehen“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, anlässlich einer weiteren Förderung von Unternehmen in Baden-Württemberg unter dem Programm Start-up BW Pre-Seed.
14 Bewerbungen lagen dem zentralen Entscheidungsgremium für das Programm Start-up BW Pre-Seed in der zweiten Auswahlrunde 2023 vor; elf der eingereichten Unternehmenskonzepte erwiesen sich als förderfähig und können in der Frühphase ihrer Gründung eine finanzielle Unterstützung des Landes erhalten. „Pre-Seed setzt zu einem Zeitpunkt an, in dem junge Unternehmen am dringendsten auf Unterstützung angewiesen sind: Bevor das Unternehmen seine ersten Gewinne schreiben kann und noch auf der Suche nach Struktur und Stabilität ist“, erläuterte L-Bank-Chefin Edith Weymayr. „In dieser frühen Gründungsphase sind Investitionen nötig, aber Investorinnen und Investoren noch zurückhaltend.“
Geförderte Unternehmen
Folgende Unternehmen haben in der aktuell zweiten Auswahlrunde eine Förderzusage erhalten und können jetzt den formalen Antrag stellen:
- EIGENHAIN GmbH, Mannheim – Kalt gerührte Hautpflegeprodukte insbesondere für den Gebrauch nach ästhetischen Gesichtsbehandlungen
- Horizon Microtechnologies GmbH, Karlsruhe – Kundenspezifische Entwicklung und Fertigung von 3D-Präzisionsbauteilen
- Hyperheat GmbH, Offenburg – Entwicklung eines Systems zur Erzeugungund Speicherung industrieller Hochtemperatur-Prozesswärme aus erneuerbarem Strom
- Leadnow UG, Freudenstadt – Automation-Plattform mit Einsatz von Künstliche Intelligenz für Unternehmen und Agenturen, die geeignete ContentCreators für die sozialen Medien suchen
- Mako Software GmbH, Mannheim – Entwicklung und Betrieb von Softwaresystemen für die Energiewirtschaft
- MuWind UG, Ulm – Entwicklung und Vertrieb von kleinen Windkraftanlagen
- Perspective Care GmbH, Walzbachtal – Entwicklung und Vertrieb von Soft-und Hardware in der stationären und ambulanten Pflege sowie Ambient Assisted Living
- rhome GmbH, Stuttgart – Plattform zum Management von International Remote Work
- SenseING GmbH, Karlsruhe – IoT-Lösungen im Managed-Service
- SolarHub GmbH, Freiburg – Entwicklung und Betrieb von Softwarelösungen (SaaS) für Planung und Projektierung regenerativer Energielösungen
- Vision4Quality GmbH, Wertheim – Qualitätskontrolle in der Industrie mit Hilfe von NoCode-Lösungen
Für den Auswahlprozess haben alle Gründerinnen und Gründer ihr jeweiliges Unternehmenskonzept schriftlich eingereicht und persönlich dem Entscheidungsgremium vorgestellt. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Baden-Württemberg-Bezug für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner. Die Gesamtfinanzierung beträgt in der Regel 200.000 Euro, davon kommen bis zu 80 Prozent vom Land und 20 Prozent von einem Co-Investor. In einer ersten Auswahlrunde im Februar 2023 hatten bereits acht junge Unternehmen eine Förderzusage erhalten.
Start-up BW Pre-Seed
Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed fördert das Land Baden-Württemberg seit 2018 Gründungsvorhaben. Dafür stehen 2023 und 2024 jeweils sieben Millionen Euro zur Verfügung. Bislang konnten über das Programm mehr als 200 junge innovative Unternehmen in allen Landesteilen unterstützt werden.
Die L-Bank koordiniert das Programm zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und ist nach erfolgreicher Bewilligung der Anträge für die Auszahlung der Fördermittel und Prüfung der Verwendung zuständig. Über die Förderfähigkeit eines Start-ups entscheidet ein zentrales Entscheidungsgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der L-Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen.
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus / L-Bank