Der Finanzausschuss des Landtags hat den Finanzrahmen für die Fortsetzung der Einstellungsoffensive bei der Polizei für das Jahr 2022 bewilligt. Insgesamt 1.340 Ausbildungsplätze für 2022, davon 660 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, sind ein klares Bekenntnis zu einer weiteren personellen Stärkung.
„Mit dem vom Finanzausschuss bewilligten Finanzrahmen können wir die größte Einstellungsoffensive in der Polizei Baden-Württemberg auch im Jahr 2022 fortsetzen. Die für das kommende Jahr vorgesehenen 1.340 Ausbildungsplätze, davon 660 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, sind ein klares Bekenntnis zu einer weiteren personellen Stärkung. Dafür danke ich dem Finanzausschuss des Landtags sehr herzlich“, sagt der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Beschlussfassung des Finanzausschusses.
In den Jahren 2016 bis 2021 wurden im Rahmen der Einstellungsoffensive rund 9.000 junge Menschen in die Polizei des Landes Baden-Württemberg eingestellt – was mehr als einem Drittel der Stellen der Polizei entspricht. Dieser Weg wird fortgesetzt. „Die künftigen Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst können fortan direkt als Polizeiobermeisterinnen und Polizeiobermeister in Besoldungsgruppe A 8 eingestellt werden“, freut sich Innenminister Thomas Strobl. „Ich habe versprochen: A 7 kommt weg. Und A 7 ist jetzt weg. Das war mir ein persönliches Anliegen zur Wertschätzung der Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten.“ Der Finanzausschuss hat die hierfür erforderlichen Stellenhebungen bewilligt: „Damit steigern wir die ohnehin hohe Attraktivität des Polizeiberufes noch weiter und sind auch im Vergleich mit Arbeitgebern in der freien Wirtschaft attraktiv und interessant.“
Punktuelle Entlastung von Konsolidierungserfordernissen bei den Betriebsausgaben
Zudem sieht die Beschlussfassung – trotz der Konsolidierungsvorgaben für 2022 – eine Erhöhung der polizeilichen Betriebshaushalte um insgesamt 14,5 Millionen Euro in Bezug zu den Limitvorgaben sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von einer Million Euro vor. Damit wird die Polizei im Jahr 2022 im Bereich der Betriebsausgaben punktuell von Konsolidierungserfordernissen entlastet. Das hilft trotz steigender Kosten – etwa bei den Spritpreisen – die erforderlichen Betriebsmittel auch 2022 auskömmlich zu finanzieren.
„Um die Belastung des Polizeivollzugsdienstes zeitnah zu reduzieren und zusätzliche personelle Ressourcen für operative Aufgaben freizusetzen, haben wir in der zurückliegenden Legislaturperiode – flankierend zur größten Einstellungsoffensive aller Zeiten – mehr als 600 Neustellen im Nichtvollzugsbereich der Polizei geschaffen. Trotz der immer noch angespannten Haushaltslage ist es uns nun darüber hinaus außerdem gelungen, die Stellenbesetzungssperre im Tarifbereich der Polizei dauerhaft auszusetzen. Das war mir ein ganz besonderes Anliegen, weil damit eine klare Botschaft verbunden ist: Die Tarifbeschäftigten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur erfolgreichen Polizeiarbeit in unserem Land – und damit auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger! Die Polizistinnen und Polizisten können sich dank dieser dauerhaften Verstärkung ihren eigentlichen Vollzugsaufgaben nachhaltig widmen. Ich bin daher davon überzeugt, dass wir mit den bewilligten Maßnahmen und vor allem dank des täglichen und unermüdlichen Einsatzes unserer Polizei auch weiterhin eine Spitzenposition in puncto Innere Sicherheit in Deutschland einnehmen werden. Mein Dank gilt vor allem den Koalitionsfraktionen und auch dem Finanzministerium – dort gibt es immer um ein offenes Ohr, wenn es um unsere Polizei geht“, so erläuterte Minister Thomas Strobl den aus Sicht des Innenministeriums aktuell erfolgreichen Stand der Beratungen für den Haushalts 2022.