Tierschutz

Dr. Julia Stubenbord wird neue Tierschutzbeauftragte

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Julia Stubenbord, Tierschutzbeauftragte der Landesregierung

Vor fünf Jahren hat die damalige Landesregierung mit Dr. Cornelie Jäger eine neutrale und unabhängige Landesbeauftragte für den Tierschutz berufen. Jäger hat dieser Funktion ein Gesicht gegeben und sie zu einer wichtigen Institution gemacht. Da Dr. Jäger sich eine Auszeit nimmt, wird künftig Dr. Julia Stubenbord die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz übernehmen.

„Der Tierschutzgedanke ist fest in unserer Gesellschaft verankert und zentrales Thema unserer Politik“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk hatte dem Kabinett zuvor zum Tierschutz und der Weiterführung der Stabstelle für den Tierschutz berichtet.

„Mit der Landesbeauftragten für den Tierschutz haben wir vor fünf Jahren eine neutrale und unabhängige Schnittstelle zwischen Gesellschaft, Verbänden und Politik geschaffen, die ihre Stimme für den Schutz der Tiere erhebt. Die Arbeit der Stabsstelle der Landesbeauftragten für den Tierschutz hat sich bewährt. Dr. Cornelie Jäger hat dieser Funktion ein Gesicht gegeben und sie zu einer wichtigen Institution gemacht. Dieses Amt werden wir fortführen, um weiterhin eine wertvolle Beraterin für die Belange des Tierwohls in der Landesregierung zu haben“, so der Ministerpräsident. Den Wunsch nach einer Auszeit respektiere die Landesregierung. In dieser Zeit werde Dr. Julia Stubenbord die Stabstelle weiterführen und damit die erfolgreiche Arbeit von Frau Dr. Jäger fortsetzen, so Minister Hauk.

Tierschutz ist vielfältiges und komplexes Thema

Moderner Tierschutz sei ein sehr vielfältiges und komplexes Thema. Die Interessenlagen der zahlreichen Verbände seien oft unterschiedlich. Aufgabe der Politik sei es, die Dinge zusammenzuführen. „Tierschutz bedeutet, Tiere artgerecht zu halten und zu versorgen sowie Tiere vor Missbrauch, Verwahrlosung oder unsachgemäßer Haltung zu schützen. Es heißt aber auch, diejenigen zu unterstützen und mitzunehmen, die Verantwortung für Tiere tragen. Dies gilt für die Förderung von Tierheimen, in der Agrarpolitik oder in der Wissenschaft, wenn es um die Herausforderung geht, Tierversuche auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die Belastung der dabei verwendeten Tiere so gering wie möglich zu halten“, erklärte Hauk.

„Tiere sind Geschöpfe, die auf unseren Respekt und unser Mitgefühl angewiesen sind. Jedoch können wir uns auch Konfliktlagen nicht verschließen. So muss dort, wo auf Tierversuche verzichtet werden kann, konsequent auf die alternativen Prüfverfahren gesetzt werden. Jedoch kann gegenwärtig und voraussichtlich auch in absehbarer Zukunft nicht vollständig auf Tierversuche verzichtet werden. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für den Tierschutz, der sich das Land stellt“, so Minister Hauk.

Ähnliches gelte für die Landwirtschaft. „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Schwerpunkt auf die Zukunft der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung im Land zu legen und unsere bäuerlichen Familienbetriebe zu stärken. Dazu braucht es wieder ein realistisches Bild bei den Verbrauchern von Tierhaltung und Landwirtschaft. Tierhaltung muss tiergerecht und nicht menschengerecht sein. Die Betriebe setzten auf mehr Tierschutz, das muss die Gesellschaft wertschätzen und die Politik fördern“, sagte der Landwirtschaftsminister.

Die Landesregierung habe mit gezielten Maßnahmen ein klares Signal für mehr Tierschutz gesetzt und dieser werde konsequent weitergeführt beziehungsweise weiter ausgebaut.

Dr. Julia Stubenbord

Die neue Leiterin der der Stabsstelelle der Landesbeauftragten für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord wurde 1975  in Landau in der Pfalz geboren. Sie hat in Budapest und München Tiermedizin studiert und wurde in München im Bereich der Gastroenterologie promoviert.

Anschließend hat sie mehrere Jahre als Tierärztin in der Kleintiermedizin praktiziert. Zwei Jahre davon in Boston in den Vereinigten Staaten. Seit 2010 war sie Amtstierärztin am Veterinäramt in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis, Leitung des dortigen Referates für Tierschutz.

Tierschutzpoltik der Landesregierung

Die Landesregierung hat gezielte Maßnahmen zu mehr Tierschutz ergriffen und wird diese auch gezielt fortsetzen. Hier ein beispielhafter Überblick über die ergriffenen Projekte:

Tierheimförderung

Die Unterstützung der Tierheime ist ein wesentliches Ziel des Koalitionsvertrages. Für den Bau oder zur Sanierung von Tierheimen stehen jährlich 500.000 Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Das Förderprogramm schafft Anreize für Landkreise, Gemeinden und Tierschutzvereine und stößt so oft notwendige Investitionen an. Zudem werden durch die Drittelfinanzierung alle Beteiligten gleichermaßen in die Pflicht genommen. Seit 2010 wurden insgesamt 60 Vorhaben mit fast drei Millionen Euro bewilligt.

Eine große Herausforderung sind freilebende Katzen, die sich oft unkontrolliert fortpflanzen. Das Land unterstützt den Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V. im Rahmen eines Projekts zur Verringerung des Katzenelends in den Jahren 2016 und 2017 mit je 30.000 Euro. Mit diesem Projekt werden Tierschutz- und Katzenhilfevereine unterstützt, die diesem Leid entge-genwirken und möglichst viele freilebende Katzen einfangen, kastrieren und tierärztlich versorgen.

Landeswettbewerb Tierschutz „Schülerinnen und Schüler machen sich für den Tierschutz stark“ und Tierschutzpreis Baden-Württemberg

Das Engagement von Bürgern wird durch den in zweijährigem Turnus ausgeschriebenen Landeswettbewerb Tierschutz „Schülerinnen und Schüler machen sich für den Tierschutz stark“ sowie den Tierschutzpreis Baden-Württemberg unterstützt. Der Landeswettbewerb Tierschutz wird gemeinsam mit dem Kultusministerium durchgeführt. Durch den für 2017 wieder ausgeschriebenen Tierschutzpreis Baden-Württemberg werden private Organisationen und Einzelpersonen ausgezeichnet, die sich durch Engagement und Initiativen zur Förderung des Tierschutzes in Baden-Württemberg besonders hervorgetan haben.

Alternativen zu Tierversuchen

Die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen ist ein wesentliches Ziel des Koalitionsvertrages. Die Landesregierung macht sich dafür stark, die Zahl der in Forschung und Lehre verwendeten Tiere so weit wie möglich zu verringern. Im Rahmen der Durchführung des auf Grundlage der neuen EU-Richtlinie geänderten Tierschutzrechts zu Tierversuchen setzt sich das Ministerium für eine Ausnutzung der Spielräume für mehr Tierschutz ein. Die Genehmigungsbehörden wurden bereits mit zusätzlichem Personal verstärkt.

Das Forschungsprogramm „Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch“ in Höhe von 400.000 Euro jährlich wird je zur Hälfte vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst finanziert und auch im Jahr 2017 fortgeführt. Ziel der Förderung ist es, Tierversuche durch tierfreie Methoden zu ersetzen oder so weiter zu entwickeln, dass die Zahl oder die Belastung der eingesetzten Tiere deutlich gesenkt werden kann. Der mit 25.000 Euro dotierte Forschungspreis wird jährlich vergeben.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Im Bereich der Nutztierhaltung werden mit Schwerpunkt Schweinehaltung derzeit verschiedene Themen intensiv diskutiert und in der Landesanstalt für Schweinezucht in Boxberg erforscht. Neben dem Stichwort „Tierwohl“ sind die Themen des Umweltschutzes, der Tierhaltung und Tiergesundheit im Allgemeinen sowie Fragen zur Lebensmittelqualität und Nachhaltigkeit (Stichwort Labelsysteme) von großer Bedeutung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz will auch künftig die Schweinehaltung im Land sichern und dafür sorgen, dass die Ansprüche der Gesellschaft und die Haltungsformen im Land nicht widersprüchlich sind.

Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln

Ab 1. Januar 2019 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Darüber hinaus haben einzelne Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels angekündigt, in absehbarer Zeit kein Fleisch mehr von betäubungslos kastrierten Tieren vermarkten zu wollen. Studien unter Beteiligung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zeigen, dass in Süddeutschland auch zukünftig Bedarf für die Kastration (unter Betäubung) besteht und dass die Ebermast nur für Teilbereiche eine Lösung sein kann. Auch die Kosten für den Eingriff spielen eine wesentliche Rolle. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beteiligt sich auf Bund-Länder-Ebene an Forschungsarbeiten und setze sich für tiergerechte und praktikable Lösungen ein.

Verzicht auf das routinemäßige Schwanzkupieren bei Saugferkeln/Beschäftigungsmaterial

Zur erfolgreichen Umsetzung des Verzichtes des Schwanzkupierens bei Saugferkeln sind umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten der Tierhalter notwendig. Das Bildungs- und Wissenszentrum Schweinehaltung, Schweinezucht (LSZ Boxberg) führt selbst einige Forschungsprojekte durch und ist an überregionalen Forschungsvorhaben beteiligt. Die Ergebnisse aus diesen Forschungsvorhaben und Projekten werden inhaltlich aufgearbeitet und fließen in die Bildungs- und Beratungsarbeit ein.

Verzicht auf das routinemäßige Schnabelkupieren bei Legehennen

Aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung der Geflügelwirtschaft mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Ausstieg aus dem routinemäßigen Kupieren von Legehennen werden seit Januar 2017 keine schnabelkupierten Legehennen mehr eingestallt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finanziert in Zusammenarbeit mit dem Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg ein Beratungsprojekt zur Haltung unkupierter Legehennen. Ziel des Projektes ist es, die Betriebe bei der Umstellung der Aufstallung von kupierten auf unkupierte Hennen zu unterstützen und fachlich zu begleiten.

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