Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer hat sich mit dem Taubblindenverein Baden-Württemberg über die Bedarfe taubblinder Menschen im Land ausgetauscht.
Am 27. Januar 2024 sprach Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer bei der Sitzung des Taubblindenvereins im Stuttgarter Kolpinghaus mit den Teilnehmenden über die Bedarfe taubblinder Menschen in Baden-Württemberg.
Diskutiert wurden insbesondere der Bedarf nach Peer-to-Peer-Beratung und der Status der Taubblindheit/Hörsehbehinderung im deutschen Recht.
Im Rahmen der Sitzung wurde die Stellungnahme einer Heidelberger Ärztin an die Landesbeauftragte übergeben, zusammen mit der Bitte, sich für den besonderen Beratungsbedarf und die Einrichtung eines solchen Dienstes sowie die rechtliche Anerkennung der Taubblindheit/Hörsehbehinderung als eigenständige Behinderung einzusetzen.
Simone Fischer sagte: „Taubblinde Menschen leben mit zwei Sinnesbehinderungen. Damit sie möglichst selbstbestimmt im Alltag leben können, müssen insbesondere die Barrieren in der Kommunikation abgebaut werden. Wir müssen dafür sorgen, dass taubblinde Menschen Zugang zu Informationen, Gesundheitsangeboten, Bildung, Arbeit und Kultur haben und diese barrierefrei gestalten.“
Quelle:
Geschäftsstelle der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen