Das Land fördert erneut Trennscheiben für Fahrpersonalplätze zum Schutz vor dem Coronavirus in Linien- und Bürgerbussen. Für bisher nicht berücksichtigte Fahrzeuge bietet sich bis Ende Oktober 2021 jetzt eine zweite Chance auf Förderung.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Sonderförderrichtlinie Technische Schutzwände für Busfahrerinnen und Busfahrer neu aufgelegt. Anträge können ab sofort bei der L-Bank gestellt werden. Das Land Baden-Württemberg unterstützt damit die Anschaffung von Schutzscheiben in Linienbussen und Bürgerbussen, damit sich Fahrerinnen und Fahrer sowie die Fahrgäste in den Bussen sicher fühlen und dem öffentlichen Personennahverkehr den Vorzug vor dem Individualverkehr geben.
Zweite Chance auf Corona-Förderung für Busse
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wir möchten die Busunternehmen und Bürgerbusvereine, die in dem vergangenen Jahr mit vielem zu kämpfen hatten, dabei unterstützen, Fahrgäste, die während der Pandemie wieder auf Individualverkehr umgestiegen sind, zurückzugewinnen und sowohl den Fahrerinnen und Fahrern als auch den Fahrgästen ein sicheres Gefühl zu vermitteln. Hygieneregeln und Abstand sind auch bei derzeit zurückgehenden Infektionszahlen eine gute Zukunftsinvestition.“
Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, sagte: „2020 haben viele Unternehmen und Vereine das Zuschussprogramm in seiner Erstauflage genutzt, um ihre Fahrzeuge mit schützenden Trennwänden auszurüsten. Leider konnten nicht alle Anträge rechtzeitig gestellt werden. Mit der Fortsetzung der Sonderförderung bietet sich bis Ende Oktober 2021 jetzt eine zweite Chance auf Förderung. Das Programm greift für Schutzscheiben, die ab dem 24. April 2020 in Linien- oder Bürgerbusse eingebaut worden sind.“
Bis zu 2.000 Euro Förderung möglich
Gefördert wird die Beschaffung von Trenneinrichtungen/Trennscheiben aus Sicherheits- oder Kunststoffglas zum Einbau in Linienbusse oder Bürgerbusse, die fester Bestandteil des Fahrzeugs werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt je Fahrzeug 800 Euro beim Einsatz von Kunststoffscheiben beziehungsweise 2.000 Euro beim Einsatz von Sicherheitsglasscheiben.
Hinweise:
- Die Förderantragstellung für Linienbusse und Bürgerbusse ist ab sofort bis zum 31. Oktober 2021 bei der L-Bank möglich. Der dafür erforderliche Antragsvordruck kann auf der Internetseite der L-Bank heruntergeladen werden.
- Anträge können für alle Schutzscheiben gestellt werden, die ab dem 24.04.2020 in die Busse eingebaut wurden.
L-Bank: Sonderförderung Schutzscheiben für Busse
Ministerium für Verkehr: Förderprogramme ÖPNV
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.