Der Bundestag hat eine Pflegereform beschlossen. Gesundheitsminister Manne Lucha begrüßt die verabschiedete Pflegereform als ersten Schritt in die richtige Richtung und würdigt, dass der Bund einen Vorschlag Baden-Württembergs zur Stärkung der Kommunen aufgegriffen hat.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha begrüßt die heute im Bundestag verabschiedete Pflegereform als ersten Schritt in die richtige Richtung. Im Juni 2023 stimmt der Bundesrat über die Pläne ab. „Das Gesetz greift jetzt endlich den Reformbedarf in der Pflegeversicherung auf. Es ist gut, dass die Bundesregierung den Handlungsbedarf erkannt hat. Leider fehlen aber entscheidende Maßnahmen, um die Pflege nachhaltig zu verbessern“, sagte Manne Lucha 26. Mai 2023.
Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Pflege stärken
Der Minister würdigt, dass der Bund einen Vorschlag Baden-Württembergs aufgegriffen hat, nämlich kommunale Modellvorhaben in der Pflege. „Ich bin froh, dass der Bund endlich das Engagement der Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Pflege stärkt“, betonte Manne Lucha. „Aufgrund des zunehmenden Mangels an Pflegekräften und des demografischen Wandels werden die Kommunen die Verantwortung für Sorgestrukturen und -kulturen immer mehr übernehmen, um eine stabile Pflegegemeinschaft zu bilden.“ Dafür bekommen Landkreise, Städte und Gemeinden künftig ein Budget, um dies zu organisieren. Dieser Vorschlag war von Baden-Württemberg initiiert und von allen Ländern im Stellungnahmeverfahren des Bundesrates gefordert worden. Baden-Württemberg setzt sich als Vorsitzland in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine umfassende und nachhaltige Reform der Pflege ein.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha ist außerdem erleichtert, dass das Budget für pflegende Angehörige endlich kommt. „Häusliche Pflege ist das Rückgrat der Pflege. Ohne die vielen, hochengagierten pflegenden An- und Zugehörigen würde das System so nicht tragbar sein – vor allem müssen wir sie ganz dringend stärken und unterstützen“, sagte der Minister. „Das Budget, wie es jetzt endlich kommen soll, hatten wir Länder schon lange gefordert, Baden-Württemberg hatte das zusammen mit Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt werden. Das gibt den Betroffenen mehr Gestaltungsspielraum und Flexibilität.“
Pflegende Angehörige haben damit 3.539 Euro im Jahr, die sie flexibel einsetzen können, um beispielsweise einen Platz in einer Kurzzeitpflege besser finanzieren zu können, wenn sie in Urlaub fahren oder selbst krank werden.
Bund muss für nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung Sorge tragen
Minister Manne Lucha forderte indes, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kurzzeitpflege weiterentwickelt werden müssen. „Der Bedarf an Kurzzeitpflege-Plätzen ist weiter riesig. Auch hierzu haben wir in unserer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz Baden-Württembergs einen Vorschlag erarbeitet, der einstimmig von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschlossen wurde – und den der Bund jetzt dringend umsetzen muss“, erklärte Manne Lucha.
Der Vorschlag beinhaltet im Wesentlichen eine qualitative und quantitative Verbesserung der Kurzzeitpflege. Demnach sollten extra Vergütungszuschläge für ein Case Management und für die medizinische Behandlungspflege eingeführt werden. Dieser Vorschlag wurde auch von allen Ländern im Stellungnahmeverfahren des Bundesrates zur jetzigen Pflegereform gefordert, jedoch nicht vom Bundesgesetzgeber aufgegriffen. „Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Aber auch generell muss der Bund für eine nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung Sorge tragen“, sagte Manne Lucha abschließend.