Bund und Länder nähern sich bei der Krankenhausstrukturreform an. Das ist das wichtigste Ergebnis der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz in Friedrichshafen. Am letzten Konferenztag wurde auch zum Thema Arzneimittelknappheit beraten.
Die Bundesländer und der Bund nähern sich bei der Krankenhausstrukturreform an. Das ist das wichtigste Ergebnis der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die am 6. Juli 2023 in Friedrichshafen zu Ende gegangen ist. Auf Einladung des aktuellen GMK-Vorsitzenden, Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha, haben sich die für Gesundheit zuständigen Landesministerinnen und -minister sowie Senatorinnen zusammen mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zu ihrer diesjährigen Präsenzsitzung am Bodensee getroffen.
„Ich freue mich, dass wir eine Vielzahl wichtiger, klarer Beschlüsse zu drängenden Themen der Gesundheitspolitik gefasst haben. Diesen guten Geist vom Bodensee nehmen wir alle mit“, sagte Lucha am 6. Juli 2023 in Friedrichshafen.
Brücke für Konsens
Mit Blick auf die Krankenhausstrukturreform betonte der GMK-Vorsitzende Lucha: „Wir Länder hatten uns zu Beginn der Konferenz quer durch alle Lager mit 16:0 auf Punkte geeinigt, mit denen wir dem Bund eine Brücke für einen Konsens bauen konnten. Etliche Punkte konnten wir deswegen weiter zusammenführen. Denn unser aller Ziel ist: Die Krankenhausreform muss ein Erfolg werden. Wir müssen von der reinen Ökonomisierung, dem alleinigen Starren auf Fallpauschalen wegkommen.“
Minister Lucha weiter: „Einig sind wir uns, dass wir Daseinsvorsorge gewährleisten und die Behandlungsqualität steigern müssen. Wir müssen die qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen. Einig sind wir uns auch darin, dass eine bessere Transparenz der Krankenhausversorgung für Patientinnen und Patienten notwendig ist. Dafür brauchen wir keine Level, sie bilden die Größe und das Spektrum eines Versorgers ab, nicht die Qualität. Wir sind alle für Transparenz, aber: Die Transparenzoffensive des Bundes darf nicht in die Krankenhausplanung eingreifen. Die Länder müssen ihrer Aufgabe der Krankenhausplanung für eine qualitativ und quantitativ gute Versorgung der Menschen nachkommen können. Ein großer Fortschritt bei den Beratungen ist für uns die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung – und zwar in der Regelversorgung, bundesweit mit guten Bedingungen.
Wir müssen jetzt noch ein paar Brocken aus dem Weg räumen, auch gemeinsam mit den Regierungsfraktionen. Es war immer klar, dass wir hier in Friedrichshafen konstruktiv weiterarbeiten, uns weiter aufeinander zubewegen – und damit den Termin am Montag in Berlin gut vorbereiten. Vor allem müssen wir finanziell für die Krankenhäuser eine gute Lösung für den Übergang finden, bis die Reform in Kraft tritt.“
Beratungen werden fortgesetzt
Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer unterstrich: „Letztendlich eint uns alle das Ziel, dass wir einheitliche Standards der Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten schaffen wollen. Es muss egal sein, ob man in Bottrop, Bochum, Buxtehude oder Hamburg-Barmbek behandelt wird. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn wir die Reform daran ausrichten, was die Patientinnen und Patienten brauchen und was die Versorger können. Auf dem Weg dahin haben wir für den kommenden Montag Themen identifiziert, an denen wir nun weiterarbeiten müssen.“
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hob hervor: „Wir sind uns alle einig, dass die Krankenhausreform absolut notwendig ist. Deshalb bin ich enttäuscht, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach sich in zentralen Punkten noch immer nicht stärker bewegt hat. Der Kern ist: Wir müssen die Reform von den Bedürfnissen der Menschen her denken und uns klar sein, welche Versorgung wir dafür brauchen. Deswegen ist es für mich unabdingbar, dass wir auch auf dem flachen Land optimale Versorgungsstrukturen für die Menschen erreichen müssen. Das ist für mich der Schlüssel für jeden weiteren Kompromiss. Verfassungsrechtlich ist dabei völlig klar, dass die Planungshoheit bei den Ländern liegt und weiter liegen muss.“
Arzneimittelknappheit
Erstes Thema am Donnerstagmorgen bei den Beratungen der Länder mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach war die Arzneimittelknappheit. Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln wird zunehmend schwieriger. Die Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist inzwischen auf fast 480 Positionen angewachsen. „Selbst Penicillin-Antibiotika für Kinder, die zur absoluten Grundversorgung gehören, sind immer noch knapp. Das ist für uns nicht akzeptabel – hier muss der Bund dringend handeln“, sagte der GMK-Vorsitzende Lucha. Das vom Bundestag verabschiedete Bundesgesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen (ALBVVG) ist aus Sicht der Länder noch nicht ausreichend. „Wir dürfen hier nicht lockerlassen, leider hat der Bund wichtige Vorschläge bislang nicht aufgegriffen“, betonte Lucha. Konkret fordern die Länder die systematische Stärkung der Lieferketten, neue Finanzierungskonzepte für Apotheken, die insbesondere die flächendeckende Arzneimittelversorgung im Fokus haben, und eine kritische Evaluierung des Finanzstabilisierungsgesetzes für Gesetzliche Krankenkassen (GKV). „Der Bund sollte zudem bürokratische Hemmnisse bei klinischen Studien abbauen – denn ohne Studien gibt es auch keine neuen, innovativen Arzneimittel“, erklärte Lucha.
Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer ergänzte: „Bei der Arzneimittelknappheit wollen wir eine Entspannung der Lage erreichen. Die systematische Stärkung der Lieferketten und neue Finanzierungskonzepte für Apotheken zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung sind hierfür gut geeignete Maßnahmen. Hinsichtlich der Umsetzung gilt es nun weitere Gespräche mit dem Bund zu führen.“
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek fügte hinzu: „Die Bundesregierung muss beim Thema Arzneimittelengpässe nachsteuern. Das nunmehr vom Bundestag beschlossene ALBVVG ist ein erster wichtiger Schritt, er reicht jedoch nicht aus. Es kann nicht sein, dass jedes Bundesland bei der Arzneimittelversorgung weiter Nothilfe betreiben muss, weil der Bund das Problem nicht als Ganzes konsequent anpackt. Dabei gäbe es ergänzend zu den mittel- und langfristig wirksamen Maßnahmen auch solche, die rasch umsetzbar wären. Dazu zählen: Hinreichende Regelungen zum Inflationsausgleich und Erleichterungen bei der Herstellung von Defekturen durch Apotheken. Ich habe auch schon mehrfach einen Pharmagipfel auf Bundesebene angeregt, wie es Bayern seit Jahren erfolgreich praktiziert.“
Ausblick auf 2024 – Schleswig-Holstein übernimmt
Gastgeber der Gesundheitsministerkonferenz 2024 wird Schleswig-Holstein. Ministerin Prof. Kerstin von der Decken betont: „Die Herausforderungen sind angesichts des demographischen Wandels und des steigenden Fachkräftebedarfs enorm. ‚Gesundheitsversorgung sichern‘ lautet daher unser wichtigstes Ziel, an dem Bund, Länder und Beteiligte weiter intensiv gemeinsam arbeiten. Dabei muss neben der stationären Versorgung auch der Rahmen für die ambulante Versorgung verbessert werden“, so von der Decken.
Die Hauptkonferenz im kommenden Jahr wird am 12./13. Juni in Lübeck-Travemünde in Schleswig-Holstein stattfinden.
Gesundheitsministerkonferenz (GMK): Beschlüsse
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Mediathek: Bilder zum Herunterladen
Pressemitteilung vom 5. Juli 2023: Gesundheitsministerkonferenz fasst wegweisende Beschlüsse