Der Bund übernimmt die Kosten für den Ersatzneubau der Konrad-Adenauer-Brücke in Ulm. Die Konrad-Adenauer-Brücke überspannt als Teil der Bundesstraße 10 die Donau. Sie verbindet damit die Städte Ulm und Neu-Ulm.
Das Verkehrsministerium hat erreicht, dass der Bund die Kosten für den Ersatzneubau der Konrad-Adenauer-Brücke in Ulm übernimmt. „Ich bin froh, dass der Bund nun die Baulast für die gesamte Brücke übernimmt“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Die Kosten für den dringend erforderlichen Ersatzneubau wären für die Stadt Ulm schwierig zu stemmen gewesen.“
Die Konrad-Adenauer-Brücke überspannt als Teil der Bundesstraße 10 die Donau. Sie verbindet damit die Städte Ulm und Neu-Ulm. Als Stadt mit über 80.000 Einwoh-nerInnen trägt Ulm die Baulast für die Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 10 und damit auch die finanzielle Verantwortung für die Straße.
Im Jahr 1978 wurde die Grenze der Ortsdurchfahrt auf der Mitte der Konrad-Adenauer-Brücke festgesetzt mit der Folge, dass die Stadt Ulm für die Hälfte der Brücke die Baulast zu tragen hatte. Auf Bitten der Stadt Ulm hat sich das baden-württembergische Verkehrsministerium an den Bund gewandt um zu erwirken, dass der Bund die Gren-ze der Ortsdurchfahrt zugunsten der Stadt Ulm verlegt. Dem hat der Bund nun zugestimmt und die Baulast für die gesamte Brücke übernommen. Nun kann mit den Planungen für den dringend erforderlichen Ersatzneubau der Brücke begonnen werden.
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Die letzte durchgeführte Hauptprüfung der Konrad-Adenauer-Brücke in Ulm ergab einen nicht ausreichenden Bauwerkszustand. Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes, des hohen Bauwerksalters, der unzureichenden Querschnitts- und Bauteilabmessungen und sonstiger statischer und konstruktiver Defizite der Tragkonstruktion war der Beginn des Baus eines Ersatzneubaus der Brücke dringend erforderlich geworden.
Die Stadt Ulm ist Trägerin der Baulast für die B 10 im Stadtgebiet Ulm. Die Baulast für die B 10 endet für die Stadt in der Mitte der Konrad-Adenauer-Brücke, die die Donau überspannt und so die Städte Ulm und Neu-Ulm verbindet. Die andere Hälfte der Brücke liegt in der Baulast des Bundes, da sie auf Seiten der Stadt Neu-Ulm nicht Teil einer Ortsdurchfahrt ist.
Die Stadt Ulm hat seit dem Jahr 2010 wiederholt um Überprüfung der Festsetzung der Ortsdurchfahrt im gesamten Zug der B 10 gebeten und wiederholt vorgetragen, dass ihrer Auffassung nach die Grenze der Ortsdurchfahrt von Beginn an falsch festgelegt war. Die Ortsdurchfahrt müsse bereits vor der Konrad-Adenauer-Brücke enden mit der Folge, dass der Bund die Baulast für die gesamte Brücke innehätte.