Nach einem Brand im Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf bedankte sich Landwirtschaftsminister Peter Hauk bei den Rettungskräften, die Schlimmeres verhindert hätten. Nun gelte es, die Brandursache zu finden.
„Vergangene Nacht haben wir vom Brand auf dem Gelände des LAZBW in Aulendorf (Landkreis Ravensburg) erfahren. Wir sind froh, dass weder Mensch noch Tier zu Schaden gekommen sind. Mein Dank gilt den Einsatz- und Rettungskräften, die rasch vor Ort waren und damit Schlimmeres verhindern konnten. Auch unsere Mitarbeiter und Kursteilnehmer haben schnell und geistesgegenwärtig reagiert“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Nun gelte es, die Brandursache aufzuklären und die tatsächlichen Schäden zu erheben. Minister Hauk hat Ministerialdirektorin Grit Puchan gebeten, sich vor Ort ein Bild über die Lage zu machen und sich dort persönlich bei den Helfern zu bedanken.
Bei dem Brand seien Schulungs- und Landwirtschaftsgebäude mit teilweise modernster Technik zerstört worden, so Hauk. Der Schaden gehe in die Millionenhöhe. „Das LAZBW ist eine landwirtschaftliche Landesanstalt mit Schlüsselfunktion für Baden-Württemberg. Die Mitarbeiter leisten dort wichtige und vielfältige Arbeiten für die Bewirtschaftung der Wiesen und in der Rindviehhaltung, wenn es um Forschung, Erprobung sowie um Aus- und Fortbildung geht“, erklärte der Minister.
Insofern stehe es für Hauk außer Frage, dass die entstandenen Schäden rasch beseitigt werden müssen, um den Betrieb des LAZBW bestmöglich fortzusetzen. Der Minister werde sich für einen zügigen Wiederaufbau der zerstörten Gebäude stark machen. Das Finanzministerium hat auf Arbeitsebene bereits seine Unterstützung zugesagt. Das zuständige Amt für Vermögen und Bau ist heute ebenfalls vor Ort.
Weitere Informationen
Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW) mit Standorten in Aulendorf, Langenargen und Wangen ist eine der landwirtschaftlichen Landesanstalten im Zuständigkeitsbereich des MLR.