Das private Entsorgungsunternehmen RKD Recycling Kontor Dual hat seinen Betrieb zum 31. März eingestellt. Die Entsorgungspflichten werden von anderen Betrieben des Dualen Systems übernommen. Umweltminister Franz Untersteller spricht sich für ein neues Wertstoffgesetz aus.
Nachdem der private Entsorger RKD Anfang März mitgeteilt hatte, sich aus dem Dualen System zurückzuziehen und seine Entsorgungsleistungen für gebrauchte Verpackungen einzustellen, hat das baden-württembergische Umweltministerium die Betriebsgenehmigung für den Entsorger gemäß Verpackungsgesetz formal entzogen.
Entsorgung von Verpackungen nach wie vor geregelt
Die Entsorgungspflichten, die RKD bislang wahrgenommen hatte, müssen jetzt von anderen Betrieben des Dualen Systems übernommen werden.
„Wir gehen davon aus, dass die einzelnen Haushalte vom Rückzug des Unternehmens nichts merken. Die Abholung von Leichtstoffverpackungen aus Kunstoffen, Verbundstoffen, Aluminium und Weißblech sowie die Abholung von Glas, Papier und Kartonagen muss weiterhin gewährleistet sein, darauf haben die an das Duale System angeschlossenen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Anrecht“, sagte Umweltminister Franz Untersteller.
Zukunft Wertstoffgesetz
Das erneute „Aus“ eines privaten Entsorgers zeige, dass der Entsorgungsmarkt für gebrauchte Verpackungen auch nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes noch nicht zur Ruhe gekommen sei, führte Untersteller weiter aus: „Das Verpackungsgesetz hat einiges in Bewegung gebracht, aber das Grundproblem ist geblieben. Wir haben keine zukunftsfähige Regelung für die Wertstoffverwertung insgesamt. Ich glaube nach wie vor, dass wir eine Weiterentwicklung vom Verpackungsgesetz zu einem Wertstoffgesetz benötigen“, so Untersteller.