Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag, 19. April, umsetzen.
Die angekündigte Notbremse der Bundesregierung wird vom Land Baden-Württemberg schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag, 19. April, umgesetzt. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 15. April, in Stuttgart mit.
In der Pandemiebekämpfung zählt jeder Tag
„Für Baden-Württemberg wird sich nicht viel ändern, da wir konsequenter als manche anderen Länder bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März die Notbremsen-Regelungen ungesetzt haben. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern Verlässlichkeit bieten. Da wir unsere Corona-Verordnung ohnehin am Wochenende verlängern müssen, werden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet“, sagte Lucha. „Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren.“
Die Neuerungen, die der künftige § 28b des Infektionsschutzgesetzes voraussichtlich mit sich bringen wird, wirken nur noch in einzelnen Bereichen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes verschärfend, vieles gilt in Baden-Württemberg ohnehin bereits. Wesentlich ist vor allem, dass ab kommenden Montag ab einer Inzidenz von 100 als ultima ratio auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen ist.
Die geplanten Änderungen befinden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung erfolgt bis zum Wochenende.
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April
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