„Der Steillagenweinbau ist ein einzigartiges kulturelles Erbe Europas, das es zu erhalten gilt“, sagte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch bei der Versammlung der Weinbauregionen Europas (AREV) in Lednice (Region Südmähren, Tschechien).
Der AREV gehören 75 Weinbauregionen Europas aus 18 Ländern an. Die Organisation bündelt die Interessen der Weinbauregionen und vertritt sie auf europäischer Ebene. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Versammlung ist die Unterstützung des Steillagenweinbaus. Gerade auf der EU-Ebene besteht noch Potenzial, die Rahmenbedingungen für den Steillagenweinbau zu verbessern und die Fördermaßnahmen auszubauen. Dies ist auch ein im grün-schwarzen Koalitionsvertrag definiertes Ziel. Deshalb unterstützt das Land die Erstellung einer AREV-Resolution zur Förderung des Steillagenweinbaus.
EU muss Einsatz der Winzer für Steillagen stärker würdigen
Alle Regionen mit Steillagenweinbau stehen vor der gleichen Herausforderung: Im Vergleich zu den Mechanisierungsmöglichkeiten in den Flachlagen müssen in Mauersteillagen sämtliche Arbeitsschritte in mühevoller Handarbeit durchgeführt werden. Steillagen sind dadurch für viele Winzerinnen und Winzer unrentabel geworden. Es besteht die Gefahr, dass diese aufgegeben werden und dadurch wertvolles Natur- und Kulturgut verloren geht. Das wäre ein unwiederbringlicher Verlust. „Die Weinbergterrassen im Land sind Ausdruck der Schaffenskraft vergangener Generationen. Sie bringen einzigartige Weine hervor, prägen unsere Kulturlandschaft und sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Ziel auch der EU-Weinbaupolitik muss es sein, den enormen Einsatz der Winzerinnen und Winzer für den Steillagenweinbau stärker zu würdigen“, so die Staatssekretärin.
Steillagenweinbau in Europa
Der europäische Weinbau hat eine über 2000-jährige Tradition. Über die Jahrhunderte hinweg wurden die besten Lagen weinbaulich erschlossen. Hierzu gehören in vielen europäischen Regionen die Hang- und Steillagen. Der Weinbau in diesen Lagen steht für Qualität, biologische Vielfalt und nachhaltige Landbewirtschaftung durch Familienbetriebe, häufig in kleinen und sehr kleinen Produktionsstrukturen. Der Steillagenweinbau prägt die Kultur- und Erholungslandschaften in den Weinbau treibenden Ländern – er ist ein Gesamtkunstwerk land- und weinbaulichen Schaffens und europäisches Kulturgut.
Im Rahmen der neuen Anbauregeln im Weinbau, die seit 1. Januar 2016 gelten, können Pflanzrechte aus Weinbausteillagen in Flachlagen verlagert werden. Deshalb besteht zunehmend die Gefahr, dass die terrassierten Handarbeitslagen im Weinbau sukzessive aufgegeben werden. In Baden-Württemberg sind von insgesamt 28.000 Hektar Rebflächen rund 1.000 Hektar terrassierte Steillagen.
Die zwei wichtigsten Förderprogramme für den Steillagenweinbau im Land sind zum einen die Unterstützung des Aufbaus nachhaltig gestalteter Rebanlagen mit hangneigungsabhängig gestaffelten Fördersätzen (7.000 Euro pro Hektar für Flachlagen, 12.000 bzw. 18.000 Euro pro Hektar für Steil- bzw. Steilstlagen sowie 32.000 Euro für Mauersteillagen und Handarbeitslagen) sowie zum anderen ein direkter Bewirtschaftungszuschuss von Steilstlagen mit 900 Euro je Hektar und Jahr im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).