Die Städtebauförderung ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung aktueller Aufgaben wie die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie die Entwicklung und der Erhalt lebendiger Quartiere. Städte und Gemeinden im Land können ab sofort Zuschüsse aus der Städtebauförderung 2020 beantragen.
Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2020 läuft: ab sofort bis zum 31. Oktober 2019 können alle Städte und Gemeinden im Land beim Regierungspräsidium ihre Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung stellen.
Vielfältige Förderschwerpunkte
„Die Städtebauförderung ist für unsere Kommunen ein wichtiger Baustein, um aktuelle städtebauliche und gesellschaftliche Aufgaben zu bewältigen. Dazu zählen beispielsweise die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie die Entwicklung und der Erhalt lebendiger und lebenswerter Quartiere“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Dabei ist auch die Sicherung des gebauten kulturellen Erbes, das den Bürgerinnen und Bürgern ihr vertrautes Umfeld bewahrt, sowie die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen wichtige Ziele unserer Förderung.“ In den bald 50 Jahren seit ihrem Bestehen habe sich die Städtebauförderung immer wieder an die neuen, jeweils aktuellen Herausforderungen angepasst und sei mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten ein dauerhaft verlässlicher Partner der Kommunen, so die Ministerin.
Die Programme der Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungsmöglichkeiten stehen sämtlichen Kommunen offen – sowohl Großstädten wie auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Mehr als 870 der 1.101 Städte und Gemeinden des Landes sind bisher in der Städtebauförderung berücksichtigt worden.
Das Bewilligungsvolumen für das Jahresprogramm 2020 steht derzeit noch nicht fest. Es wird – soweit Fördermittel des Landes betroffen sind – im Doppelhaushalt 2020/2021 des Landes beschlossen. Die Bundesfinanzhilfen für die Bund-Länder-Programme und den Investitionspakt Soziale Integration werden im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushalts 2020 festgelegt.
Im Jahr 2019 wurden im Rahmen der Programme der städtebaulichen Erneuerung in Baden-Württemberg mehr als 250 Millionen Euro, davon 101 Millionen Bundesfinanzhilfen, bewilligt. Hoffmeister-Kraut: „Die Mittel der Städtebauförderung sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir auch im Jahr 2020 die Fördermittel in entsprechendem Umfang zur Verfügung stellen werden.“
Die Programmausschreibung und weiterführende Informationen finden sich über folgenden Link:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau: Städtebauförderung 2020
Tag der Städtebauförderung am 11. Mai 2019
Am Tag der Städtebauförderung, der in diesem Jahr am 11. Mai 2019 stattfindet, wird deutlich, wie die Städtebauförderung konkret zu einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung beiträgt. Zahlreiche Städte und Gemeinden im ganzen Land laden an diesem Tag und den Wochen davor und danach zu Veranstaltungen, Aktionen oder Workshops ein, um den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, wie sie von den vielfältigen Anknüpfungsmöglichkeiten der städtebaulichen Erneuerung profitieren können. Das Spektrum reicht von der Einweihung eines sanierten Rathauses oder Kindergartens über Baustellenbesichtigungen bis hin zu Stadtrundgängen.