Das Umweltministerium hat die Genehmigungen für das Standort-Abfalllager und die Reststoffbearbeitungszentren in Neckarwestheim und Philippsburg erteilt. Die Genehmigungen tragen dazu bei, dass die Kernkraftwerke im Land sicher und zügig zurückgebaut werden können.
Das Umweltministerium hat der EnBW insgesamt vier Genehmigungen nach der Strahlenschutzverordnung zum Umgang mit „sonstigen radioaktiven Stoffen“ erteilt. Damit können die an den Standorten der Kernkraftwerke in Neckarwestheim und Philippsburg jeweils errichteten Standort-Abfalllager und Reststoffbearbeitungszentren im Jahr 2019 in Betrieb gehen. Die neuen Anlagen sorgen dafür, dass schwach- und mittelradioaktives Material zeitnah aus den Reaktorgebäuden gebracht und Transporte außerhalb des Kraftwerksgeländes weitgehend vermieden werden können.
„Bei der Genehmigung der Anlagen hat das Umweltministerium strengste Sicherheitsmaßstäbe angelegt“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Die neuen Gebäude gewährleisteten die optimale Bearbeitung und Lagerung der beim Rückbau anfallenden Materialien. „Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum sicheren und zügigen Abbau der Atomkraftwerke“, so der Minister.
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Neben den heute erteilten Genehmigungen nach § 7 der Strahlenschutzverordnung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen waren für die Anlagen auch Baugenehmigungen nach der Landesbauordnung erforderlich. Letztere haben die Landratsämter Karlsruhe und Heilbronn Anfang 2016 erteilt, seither wurden die Gebäude errichtet, aktuell läuft der Einbau der technischen Gebäudeausstattung.