Umweltministerium und Handwerkstag informieren mit einem Flyer über das Asbestrisiko in älteren Gebäuden. Bei der Renovierung älterer Häuser sollten sowohl Heimwerker als auch Profis auf besondere Schutzmaßnahmen achten.
Bis in die frühen 90er-Jahre hinein wurden im Baugewerbe asbesthaltige Materialien verwendet. Vielfach stehen die Häuser aus der damaligen Zeit nun zur Renovierung an. Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden beauftragt, ist verpflichtet, eine Asbesterkundung zu veranlassen. Wie das funktioniert und was sonst im Umgang mit Asbest zu beachten ist, haben das Umweltministerium und der Baden-Württembergische Handwerkstag in einem gemeinsamen Faltblatt zusammengestellt.
„Mit unserem Flyer wollen wir die Menschen im Land für das Thema Asbest sensibilisieren und sie über die Risiken im Umgang mit diesem Stoff informieren“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, Rainer Reichhold, fügte hinzu: „Wir empfehlen dringend, bei Renovierungen, Umbauten oder Abbrucharbeiten Experten hinzuzuziehen. Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen sollten nur von sachkundigen Fachbetrieben ausgeführt werden.“
Versteckte Gefahr durch Asbest in Gebäuden
Solange asbesthaltige Produkte keinen erhöhten Verschleiß oder Beschädigungen aufweisen und die Fasern fest in das Material eingebunden bleiben, bestehen keine Gesundheitsrisiken. Kritisch wird es, wenn sie bearbeitet oder zerstört werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein beim
- Entfernen von Putzen, Estrichen, Bodenbelägen, Fliesen oder Tapeten,
- Schleifen von Decken-, Wand- und Bodenflächen,
- Austausch oder Einbau von Fenstern, Türen oder Heizungen,
- Abbruch Gebäudeteilen oder ganzen Gebäuden.
Informationsflyer „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“ (PDF)