Alle von Diskriminierung betroffenen Bürgerinnen und Bürger können sich künftig an die zentrale Antidiskriminierungsstelle des Landes wenden. Für Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sind Diskriminierung und Rassismus Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die baden-württembergische Landesregierung hat die zentrale Antidiskriminierungsstelle des Landes (LADS) gestartet, an die sich künftig alle von Diskriminierung betroffenen Bürgerinnen und Bürger wenden können. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat die Anlaufstelle bei einer Veranstaltung im Haus der Wirtschaft in Stuttgart offiziell ins Leben gerufen.
Die im Ministerium für Soziales und Integration angesiedelte LADS bildet künftig, neben acht lokalen Beratungsstellen, die zentrale Anlauf- und Informationsstelle des Landes in der Antidiskriminierungsberatung.
Passgenaue Hilfe am richtigen Ort
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Diskriminierung und Rassismus sind im Alltag leider alles andere als eine Seltenheit. Sie verhindern nicht nur gleichberechtigte Teilhabe, sondern sind Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Antidiskriminierungsarbeit ist deshalb nach wie vor unverzichtbar. Die zentrale Antidiskriminierungsstelle des Landes soll künftig dafür sorgen, dass jeder und jede am richtigen Ort auch die richtige, passgenaue Hilfe bekommt.“
Beratung gegen Diskriminierung in Baden-Württemberg
Die LADS ist eine von mehreren Säulen der Beratung gegen Diskriminierung in Baden-Württemberg. Sie wird ergänzt durch lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung, die in den vergangenen Jahren mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln an den Standorten Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Reutlingen/Tübingen und Stuttgart aufgebaut wurden.
Zudem wird das Angebot seit diesem Sommer durch eine digitale Onlineberatung ergänzt. Dort können sich Betroffene per E-Mail, Einzelchat oder Video auch anonym beraten lassen.
Rechtliche Grundlage
Die Antidiskriminierungsberatung erfolgt auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG). Das Gesetz hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Eine Diskriminierung im Sinne des AGG ist die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund eines oder mehrerer dieser Merkmale ohne sachlichen Grund. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn einer Person aufgrund eines ausländisch klingenden Namens eine Wohnung oder ein Arbeitsplatz vorenthalten wird.
Minister Lucha betonte abschließend: „Wir setzen bei der Bekämpfung von Diskriminierung auf Prävention, Beratung und Vernetzung. Dabei ist uns ganz besonders wichtig, den von Diskriminierung Betroffenen den Rücken zu stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien zu entwickeln, um sich gegen Diskriminierung zu wehren.“
Kontakt
Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS)
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart