Schule

Anmeldezeitraum an weiterführenden Schulen verlängert

Ein Schüler schreibt im Unterricht einen Text in sein Heft (Bild: © dpa).

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es dieses Jahr einige wichtige Änderungen beim Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen. So wird der Anmeldezeitraum verlängert und die Anmeldung muss nicht in Präsenz erfolgen.

Das Kultusministerium hat die Schulen in Baden-Württemberg über das diesjährige Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen informiert. Hier gibt es in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie einige wichtige Änderungen. So hat das Kultusministerium den Zeitraum für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler verlängert. Dies geschieht, um den Schulen mehr Zeit für die Organisation notwendiger Beratungs- und Anmeldetermine in Präsenz zu ermöglichen. Eine Anmeldung ist in diesem Jahr zudem auch per E-Mail oder telefonisch möglich. „Die Corona-Pandemie wirkt sich auf alle Bereiche des schulischen Lebens aus. Deshalb passen wir die Bedingungen an die Pandemie an. Auch bei der Anmeldung an den weiterführenden Schulen reagieren wir, um den Schulen und den Eltern möglichst viel Flexibilität zu bieten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Anmeldezeitraum verlängert

Bisher war geplant, dass die Anmeldung an den weiterführenden Schulen am 10. und 11. März erfolgt. Nach Rückmeldungen von Schulleitungen wird es aber auch in diesem Jahr erforderlich sein, einem Teil der Erziehungsberechtigten Anmelde- bzw. Beratungstermine in Präsenz zu ermöglichen. Damit die Schulen diese Termine mit den entsprechenden strengen Hygieneanforderungen organisatorisch bewältigen können, wird der Anmeldezeitraum verlängert und dauert vom 8. bis zum 11. März 2021. Eine verbindliche Anmeldung ist nur in diesem Zeitraum möglich. 

Die Anmeldung ist in diesem Jahr auch per E-Mail, Fax oder telefonisch möglich und muss dann nicht mehr zwingend in Präsenz nachgeholt werden. Eine Anmeldung per Post oder per Einwurf an der Schule ist ebenfalls möglich. Die Anmeldung wird allerdings erst dann wirksam, wenn die Grundschulempfehlung im Original vorgelegt wird. 

„Tage der offenen Tür“ nur virtuell möglich

„Tage der offenen Tür“, die Schulen gerne veranstalten um auf die Möglichkeiten und das Angebot der Schule hinzuweisen, sind in diesem Jahr nur virtuell möglich. Darauf hat das Kultusministerium noch einmal hingewiesen. Die Durchführung von „Tagen der offenen Tür“ als Präsenzveranstaltung ist den öffentlichen Schulen ohne Ausnahme untersagt. Die Durchführung ist auch den Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes untersagt.

Schreiben des Kultusministeriums vom 8. Februar 2021 zum Anmeldeverfahren an den auf der Grundschule aufbauenden Schularten (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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