Das Land fördert die Entwicklung und Anwendung alternativer Methoden zum Tierversuch. Förderanträge oder Vorschläge preiswürdiger Forschungsarbeiten können bis zum 14. Juli eingereicht werden. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Tierversuche auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
„Es ist klarer politischer Wille der Landesregierung, Tierversuche auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Vollständig auf Tierversuche zu verzichten, ist derzeit nicht möglich. Bestimmte Versuche sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gerade deshalb fördern wir die Entwicklung alternativer Methoden, um zukünftig auf bestimmte Versuche verzichten zu können und um die Anzahl der verwendeten Tiere und deren Belastung zu reduzieren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Als forschungsstarker Standort steht Baden-Württemberg in besonderer Weise in der Verantwortung, Alternativen zum Tierversuch zu entwickeln. Deshalb fördern wir gezielt die Entwicklung und Anwendung alternativer Methoden in Forschung, Entwicklung und Ausbildung. Mit unserem Förderprogramm setzen wir einen Anreiz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in diesem Feld voranzugehen“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. In manchen Forschungsfeldern, beispielsweise bei der Erforschung chronischer Erkrankungen des Menschen oder auch bei der Entwicklung geeigneter Therapien, gebe es noch keine ausreichenden Alternativen.
Forschungs-Förderprogramm und Forschungspreis
Das mit 400.000 Euro dotierte Forschungs-Förderprogramm unterstützt zukunftsweisende Ansätze für Tierversuchs-Alternativen in Forschung und Lehre. Förderfähig sind auch ethisch-wissenschaftliche Ansätze. Die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Mit dem Forschungspreis, der mit 25.000 Euro dotiert ist, sollen hervorragende wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet werden, die Tierversuche ersetzen oder zu einer wesentlichen Verringerung der Belastung der Versuchstiere beitragen. Für den Forschungspreis können auch Arbeiten eingereicht werden, die nicht in Baden-Württemberg erstellt wurden.
Förderanträge oder Vorschläge preiswürdiger Forschungsarbeiten können bis zum 14. Juli 2017 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingereicht werden.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderpreis Tierversuchs-Alternativen
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierversuche und Ersatzmethoden