Landwirtschaft

Neue Regelungen zur Umwandlung von Dauergrünland

Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

In wenigen Tagen wird die Verkündung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes erwartet. Die Änderungen im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz betreffen unter anderem die Regelungen bezüglich der Umwandlung von Dauergrünland, die Empfänger von Direktzahlungen beachten müssen.

Bereits bisher gilt für greeningpflichtige Betriebe, dass eine Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland notwendig ist. Genehmigungen können nur im Vorfeld einer Umwandlung eingeholt werden. Wird dies unterlassen, liegt ein Greeningverstoß vor und es besteht die Pflicht zur Rückumwandlung in Grünland. Die Rückumwandlung kann nicht auf Ersatzflächen vorgenommen werden. Besonders zu beachten ist, dass bisher unter einer Dauergrünlandumwandlung auch eine Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung (zum Beispiel Bebauung, Aufforstung) zu verstehen ist.

Die Greeninganforderungen gelten seit dem 1. Januar 2015. Für die Antragsteller, die Direktzahlungen beziehen, war nicht zwingend erkennbar, dass unter anderem auch bei genehmigten Bauvorhaben zusätzlich eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland eingeholt werden musste. Eine fehlende Genehmigung führt dazu, dass ein Greeningverstoß vorliegt. Dieser bleibt solange bestehen, bis die nämliche Fläche wieder in Dauergrünland umgewandelt wird (gilt auch bei Bebauungen!).

Mit der anstehenden Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes wird diesem Umstand zumindest dahingehend Rechnung getragen, dass Umwandlungen in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung als nachträglich genehmigt gelten (Heilungsregelung), wenn diese vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung und unter Beachtung der sonstigen Vorschriften vorgenommen wurden. Wichtig: Diese Heilungsregelung gilt nicht automatisch. Der betroffene Antragsteller hat die Inanspruchnahme unter Angabe bestimmter Inhalte bis spätestens 15. Mai 2017 bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilungspflicht, ist sie fehlerhaft oder unvollständig, liegt auf der Fläche weiterhin ein Greeningverstoß vor, der nur durch Rückumwandlung der nämlichen Fläche behoben werden kann. Zu beachten ist, dass nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Heilungsregelung nicht mehr angewendet werden kann. Bei einem greeningpflichtigen Betrieb, der ab diesem Zeitpunkt eine Genehmigung für eine Dauergrünlandumwandlung nicht im Vorfeld einholt, liegt ein Greeningverstoß vor. Dieser bleibt bis zu der Rückumwandlung bestehen.

Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung gilt für eine beabsichtigte Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung Folgendes:

Unter Beachtung einschlägiger umwelt- und naturschutzrechtlicher Bestimmungen kann auf Antrag umweltsensibles Dauergrünland, das in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung umgewandelt werden soll, von der Bestimmung „umweltsensibel“ enthoben werden. Die Aufhebung dieser Bestimmung setzt voraus, dass gegebenenfalls notwendige Genehmigungs- und Anzeigepflichten (zum Beispiel Baugenehmigung) vorliegen. Unabhängig davon muss in einem zweiten Schritt zusätzlich die Genehmigungsregelung beachtet werden, die für „normales“ Dauergrünland gilt: Bei einer für die Zukunft geplanten Umwandlung von Dauergrünland ist eine Dauergrünland-Umwandlungsgenehmigung im Vorfeld einzuholen. Mit der Gesetzesänderung wird die Genehmigung für eine Umwandlung von „normalem“ Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung ohne die Verpflichtung zur Neuanlage von Grünland erteilt. Wie bisher auch, kann auf Antrag eine Genehmigung erteilt werden, sofern keine anderen Regelungen der Genehmigung entgegenstehen.

Neuerungen im Genehmigungsverfahren 

  • Der Antragsteller hat in dem Antrag anzugeben, in welche Flächenkategorie umgewandelt werden soll (Acker, Dauerkultur, nichtlandwirtschaftliche Fläche).
  • Des Weiteren ist die Lage und Größe der Fläche anzugeben.
  • Sofern für die geplante Umwandlung eine Genehmigung erforderlich sein sollte (zum Beispiel Baugenehmigung), ist eine Kopie der Genehmigung dem Antrag beizufügen.
  • Sind Anzeigen oder Erklärungen nötig (zum Beispiel Bau- und Projektanzeigen), sind diese im Antrag entsprechend anzugeben.

Durch die notwendigen zusätzlichen Anforderungen an das Verfahren werden die Formulare zur Beantragung einer Umwandlung von Dauergrünland aktualisiert und sind bei den unteren Landwirtschaftsbehörden sowie im Internet als pdf verfügbar, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt.

Hinweis: Wird eine genehmigte Dauergrünland-Umwandlung nicht bis zum nächsten Schlusstermin des Gemeinsamen Antrages vollzogen (in der Regel der 15. Mai), dann erlischt die Genehmigung ersatzlos.

„Heilungsregelung“ – Welche Inhalte muss die Mitteilung enthalten?

  • Lage und Größe der Fläche, welche in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung umgewandelt wurde,
  • Tag, an dem die Nutzung geändert wurde (dabei ist der Tag gemeint, ab dem keine landwirtschaftliche Nutzung mehr möglich war),
  • Angabe, in welche geänderte Nutzung umgewandelt wurde.

(Nach Veröffentlichung der Rechtsänderung steht ein entsprechendes Mitteilungsformular bei der unteren Landwirtschaftsbehörde zur Verfügung bzw. ist als pdf abrufbar.)

Weitere Meldungen

Das Steinheimer Becken am Albuch (Kries Heidenheim). (Bild: Stefan Puchner / dpa)
  • NATURSCHUTZ

Bewerben für den Landesnaturschutzpreis 2024

Logo der Landesstrategie Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fortschreibung der Bio­ökonomiestrategie beschlossen

Weg im ländlichen Raum
  • Ländlicher Raum

Zuschüsse für Modernisierung ländlicher Wege

Green Bond BW
  • Finanzmarkt

Dritter Green Bond BW hat positive Umweltwirkung

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
  • Landwirtschaft

Kongress zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)
  • Naturschutz

Zehn Jahre Nationalpark Schwarzwald

Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)
  • Landwirtschaft

Hauk besucht Hagdorn Tomaten in Hochdorf

Klaus Töpfer
  • Nachruf

Zum Tod von Klaus Töpfer

Bahnfahrt 2024
  • Ländlicher Raum

Bahnfahrt rund um den Kaiserstuhl

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
  • Ländlicher Raum

Sechs Unternehmen im Ländlichen Raum gefördert

  • Biodiversität

Weniger Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft

Im Wasser einer renaturierten Moorfläche spiegelt sich die Sonne. (Foto: © dpa)
  • Moorschutz

Naturpark-Moorstation auf dem Kaltenbronn

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
  • Ländlicher Raum

Strukturentwicklung im Ländlichen Raum

BW blüht
  • Biodiversität

Gewinner von „Baden-Württemberg blüht“ geehrt

Junge Männer auf einer Schwimmplattform in einem Badesee in Plüderhausen
  • Gesundheit

Badeseen mit überdurchschnitt­licher Wasserqualität

Eine Frau steht in der Bibliothek der Kunsthalle (Bild: © dpa).
  • Kunst und Kultur

Land fördert Bibliotheken im Ländlichen Raum

Eine Familie wandert durch den Nationalpark Schwarzwald.
  • Naturschutz

Bestnoten für den Nationalpark Schwarzwald

Minister Peter Hauk MdL
  • Landwirtschaft

Sonder-Agrarministerkonferenz fordert Bürokratieabbau

Blick in den Wald
  • Biodiversität

Internationaler Tag der biologischen Vielfalt

Mühle - Mehl
  • Ernährung

Deutscher Mühlentag am 20. Mai

Blick auf Müllheim-Hügelheim
  • Ländlicher Raum

Studie zur Resilienz der ländlichen Räume

Seillagenweinbau
  • Weinbau

Fördersätze im Handarbeitsweinbau erhöht

Streuobstwiese
  • Landwirtschaft

Landesweiter Streuobsttag 2024

Bauer füttert Ziegen
  • Landwirtschaft

Entlastung für Landwirte

Gut Beraten!
  • Ländlicher Raum

Land fördert innovatives und bürgerschaftliches Engagement