Das Land fördert den Ausbau ländlicher Wege in 16 Kommunen mit über 876.000 Euro. Städte und Gemeinden können über das Programm „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ Fördermittel beantragen.
„Der Ländliche Raum ist als Naherholungsgebiet unverzichtbar und erfüllt als naturnaher Erholungs- und Ausgleichsraum gerade in diesen Zeiten eine wichtige Funktion. Von einem gut ausgebauten Wegenetz profitiert nicht nur die Land- und Forstwirtschaft, sondern es nutzt auch Spaziergängern, Radfahrern und Wanderern. Um den Ausbau zügig voranzubringen, können die Gemeinden Fördermittel über das Programm Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege beantragen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Über 125 Kilometer ländliche Wege modernisiert
16 Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 876.064,30 Euro. Damit werden in 18 Wegebaumaßnahmen rund 14,7 Kilometer Wege modernisiert. „Der finanzielle Aufwand, ein modernes ländliches Wegenetz zu unterhalten, ist enorm. Deshalb unterstützen wir die Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe. Ich freue mich sehr, dass das Land den antragsstellenden Kommunen die für die Modernisierung der Wege dringend benötigten Fördermittel zur Verfügung stellen kann“, sagte der Minister. Bereits im vergangenen Jahr hat das Land Baden-Württemberg Mittel in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro bewilligt und damit 51 Wegebaumaßnahmen der Kommunen gefördert. „Ich halte es gerade jetzt für besonders wichtig, die Städte und Gemeinden in allen Bereichen zu unterstützen. Ich bin zuversichtlich, dass unser Förderprogramm auch in diesem Jahr wieder auf große Resonanz stoßen wird“, so Hauk.
Das Land hat das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurden landesweit über 125 Kilometer ländliche Wege grundlegend modernisiert. Anträge auf Förderung können die Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt stellen. Als Spezialisten für den Ländlichen Wegebau bieten die Behörden auch ein umfangreiches Beratungsangebot.
Die Förderung im Detail
18 Anträge von 16 Kommunen werden mit insgesamt 876.064,30 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
Gemeinde Asselfingen: Asselfingen 31.440,00 Euro
Gemeinde Böhmenkirch: 65.763,92 Euro
Stadt Boxberg: Kupprichhausen 38.200,00 Euro
Stadt Eislingen/Fils: Eislingen 100.000,00 Euro
Stadt Filderstadt: Bernhausen 30.187.24
Stadt Forchtenberg: Forchtenberg, Muthof und Sindringen 74.719,20 Euro
Stadt Geislingen/Steige: Türkheim 14.902,80 Euro
Stadt Geislingen/Steige: Stötten 19.909,04 Euro
Germeinde Gingen an der Fils: Gingen 22.800,00 Euro
Stadt Heitersheim: Heitersheim 29.710,25 Euro
Gemeinde Königheim: Gissigheim 41.008,40 Euro
Gemeinde Kupferzell: Kubach, Beltersrot, Eschental 100.000,00 Euro
Stadt Lauda-Königshofen: Heckfeld 39.440,00 Euro
Stadt Leimen: Leimen 39.790,25 Euro
Gemeinde Obrigheim: Asbach 88.000,00 Euro
Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl: Jechtingen 63.815,60 Euro
Gemeinde Sontheim an der Brenz: Sontheim 41.601,60 Euro
Gemeinde Sontheim an der Brenz: Sontheim 34.776,00 Euro
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Gesetze und Vorschriften