Im Rahmen der Sportstättenförderung bezuschusst das Land 117 kommunale Bauprojekte mit mehr als 18 Millionen Euro. Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen. Auch 2024 können wieder alle förderfähigen Anträge berücksichtigt werden.
Das Land Baden-Württemberg fördert im Jahr 2024 insgesamt 117 kommunale Sportstättenbauprojekte (PDF) mit Zuschüssen in Höhe von etwa 18,3 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.
„Es freut mich sehr, dass auch in diesem Jahr wieder alle förderfähigen Anträge berücksichtigt werden können“, sagt Sportministerin Theresa Schopper und fügt hinzu: „Mit der projektbezogenen Förderung können wir einen Beitrag leisten, unsere Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Schaffung von guten Bedingungen im Schulsport- und Vereinssport zu unterstützen.“
Neubau und Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen
Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen. Die Zuschüsse werden für vielseitig nutzbare Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Die Zuschüsse liegen je nach Art und Größe der Vorhaben zwischen 11.000 Euro und 600.000 Euro.
In der diesjährigen Förderrunde konnten wie im vergangenen Jahr alle beantragten Vorhaben berücksichtigt werden.