Das Land stellt einmalig Mittel in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in die Kindertagespflege zu fördern. Jetzt ist die Anhörung zur Förderrichtlinie gestartet.
Eine verlässliche Kinderbetreuung ist essenziell – umso mehr in Zeiten der herausfordernden Personalsituation und vor dem Hintergrund des steigenden Betreuungsbedarfs. Das Land unterstützt die Träger kontinuierlich beim Ausbau und der Sicherung der Kinderbetreuung. Dafür stehen auch Mittel für die einmalige Förderung investiver Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Das Gesetz zur Umsetzung des Landesprogramms zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung ist im Dezember 2023 in Kraft getreten, jetzt ist die Anhörung zur Förderrichtlinie gestartet. Die Anhörung soll in einem kurzen Zeitrahmen ablaufen. Anträge sind bis Ende Juli 2024 zu stellen. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Empfänger der Finanzhilfen können mit ihren Antragsvorbereitungen bereits beginnen. Die benötigten Angaben und Unterlagen werden im Wesentlichen denen entsprechen, die im Rahmen eines Antrags nach der Verwaltungsvorschrift Investitionen Kinderbetreuung 2020 bis 2021 gefordert waren.
Gut ausgestattete Kitas sind wichtiger Standortfaktor
Im Rahmen des Programms stellt das Land einmalig Mittel in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in die Kindertagespflege zu fördern. Auf diese Weise trägt das Land zur Schaffung und zum Erhalt von Betreuungsplätzen bei. Hiervon profitieren die Kinder selbst und die Familien, die durch die Maßnahmen in ihrer Erziehungsleistung unterstützt werden. Gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Standortfaktor. Sie ermöglichen Eltern die Berufstätigkeit und dienen der Wirtschaft beim Wettbewerb um Fachkräfte.
Die Schaffung von Plätzen der Kindertagesbetreuung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Kommunen. Die Förderung dient, auch soweit andere Träger und Kindertagespflegepersonen gefördert werden, der Unterstützung der Kommunen beim Erhalt der Leistungsfähigkeit, mithin der kommunalen Selbstverwaltung. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Träger beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zu unterstützen. Das Programm zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung ist hierfür ein wichtiger Baustein“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta, der im Kultusministerium für die frühkindliche Bildung zuständig ist. Er fügt an: „Die Balance vor Ort zwischen dem Bildungsanspruch unserer Kinder, dem Betreuungsbedarf der Eltern und den Belangen der pädagogischen Fachkräfte bleibt weiterhin unser gemeinsames Ziel.“
Auf Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden hat der Ministerrat entschieden, ein einmaliges Landesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung einzurichten. Das Gesetz ist am 9. Dezember 2023 in Kraft getreten. Mit den vom Land einmalig zur Verfügung gestellten Mitteln von bis zu 105 Millionen Euro sollen vorrangig solche Vorhaben bedient werden, die aufgrund der Überzeichnung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 in Baden-Württemberg nicht oder nicht in der beantragten Höhe bedient werden konnten. Nach Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift wird eine Antragstellung aus dem Landesinvestitionsprogramm bei den Regierungspräsidien möglich sein.