Menschen mit Behinderungen

Verbesserungen zum Bundesteilhabegesetz durchgesetzt

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Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha erklärt zu den Änderungen des Entwurfes zum Bundesteilhabegesetz (BTHG): „Im Rahmen umfangreicher Gespräche und Verhandlungen ist es gelungen, Verbesserungen am Gesetzentwurf durchzusetzen: Ein besonderer Fortschritt wurde durch die Konkretisierung des anspruchsberechtigten Personenkreises erreicht. Dies erfüllt zugleich eine wesentliche Forderung der Behindertenverbände, wonach keine Personengruppe aus dem bislang leistungsberechtigten Personenkreis herausfallen soll.”

„Hervorzuheben ist zudem die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts, insbesondere im Hinblick auf die gewünschte Wohnform. Dadurch wird gewährleistet, dass die gemeinsame Erbringung von Assistenzleistungen im besonders persönlichen Bereich nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgt. Ferner konnte der Vorrang des ambulanten Wohnens festgeschrieben werden”, sagte Lucha.

„Hinsichtlich der Kostenfolgen dieses Gesetzes wurde eine umfassende, vom Bund zu finanzierende Evaluation vereinbart. Diese umfasst sowohl den berechtigten Personenkreis als auch die Verfahren und Leistungen des neuen Eingliederungshilferechts einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung. Hierdurch könnten nötigenfalls frühzeitige Nachjustierungen erfolgen. Speziell an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege wird eine solche Evaluierung für unabdingbar erachtet. Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden weiterhin nebeneinander gewährt. Es wird zudem festgeschrieben, dass es keinen Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe geben wird”, so Lucha.

„Für eine abschließende Bewertung bedarf es nun der inhaltlichen Prüfung der konkreten Gesetzesnormen sowie insbesondere der Kostenfolgen für die Länder. Eine vollständige Veränderung des Gesetzentwurfs aus dem Hause Nahles war durch die Beratungen des Bunderates kategorial nicht möglich. Wir sind aber froh, festhalten zu können, dass wichtige Punkte zur Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung der auf Leistungen angewiesenen Menschen erzielt werden konnten“, sagte Lucha abschließend.

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