Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können bis 4. November 2024 Anträge für das Städtebauförderprogramm 2025 stellen. Das Programm bietet Hilfe bei der Bewältigung aktueller städtebaulicher Probleme.
Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2025 läuft: Ab sofort können alle Städte und Gemeinden im Land bis zum 4. November 2024 Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen.
„Seit 53 Jahren unterstützt die Städtebauförderung unsere Kommunen dabei, sich zukunftsfähig zu entwickeln. Sie ist passgenaue Hilfe, Impulsgeber und Möglichmacher in einem“, sagte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen. „Die Ziele der Städtebauförderung sind so vielfältig wie unsere Städte und Gemeinden selbst. Ganz zentral sind die Schaffung von Wohnraum, die Aufwertung von Innenstädten und Ortskernen sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels“.
Die Städtebauförderung ist für die Kommunen hochattraktiv: Sie bietet Planungssicherheit und schafft Spielräume für das Handeln für Ort. Mit der frühzeitigen Ausschreibung für das Jahr 2025 haben die Kommunen bereits vor der Sommerpause 2024 Klarheit und ausreichend Zeit, die notwendigen Beschlüsse für ihre Neu- und Aufstockungsanträge zu fassen. „Die Städte und Gemeinden im Land brauchen langfristige Förderprogramme, auf die sie sich verlassen können. Das ist gerade in schwierigen Zeiten wie diesen unverzichtbar“, so Ministerin Razavi: „Ihre Verlässlichkeit und ihr flexibler Einsatz machen die Städtebauförderung zu einem unserer stärksten Pferde im Stall.“
Stabilisator und Motor für die Stadtentwicklung
Mit ihrem hohen Fördervolumen und einer starken Anstoßwirkung für zusätzliche Investitionen ist die Städtebauförderung unverzichtbar. Dies gilt gleichermaßen für Kommunen, private Sanierungswillige und für das Handwerk als Auftragnehmer. Als lernendes Programm reagiert sie immer wieder neu auf wechselnde Herausforderungen und legt damit die Grundlagen für eine widerstandsfähige Entwicklung der Städte und Gemeinden. Das Hauptaugenmerk liegt aktuell in der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum, sowie in der Entwicklung der Stadt- und Ortskerne zu lebenswerten Quartieren. Immer wichtiger werden zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Programme der Städtebauförderung stehen sämtlichen Kommunen offen – sowohl Großstädten wie auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Über 900 der 1.100 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg wurden bereits gefördert.
Rund 235 Millionen Euro Förderung im Jahr 2024
Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 234,79 Millionen Euro für die Städtebauförderung bewilligt, davon 76,4 Millionen vom Bund. Gefördert werden damit insgesamt 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 274 Städten und Gemeinden. Insgesamt rund 25.400 Wohnungen sollen im Zuge der geförderten Maßnahmen 2024 entstehen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung