Das Wirtschaftsministerium lädt zum ersten digitalen Seminar „Markteintritt UK – Was muss ich im Gesundheitssektor beachten?“ im Rahmen der Partnerschaftsinitiative Baden-Württemberg – United Kingdom ein. Die Online-Veranstaltung findet am 21. Juli statt.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zum 31. Dezember 2020 beeinflusst die Rahmenbedingungen der Handelsbeziehung zwischen dem Vereinigten Köngreich und den europäischen Staaten auf allen Ebenen. Die Einigung auf ein gemeinsames Handels- und Partnerschaftsabkommen gibt nun den Rahmen für bestehende und künftige britisch-europäische Beziehungen und Kooperationen vor.
Dies betrifft auch den Bereich der Gesundheitsindustrie und -wirtschaft. Vom Brexit betroffen sind hier vor allem regulatorische Prozesse bei der Zulassung und Einführung von Medizinprodukten, der Bereich Zoll und der Bereich der CE-Kennzeichnung.
Vereinigtes Königreich bleibt ein wichtiger Handels- und Kooperationspartner
Die steigende Komplexität in der Administration führt zu steigenden Kosten und erschwert den Handel. Gleichzeitig kann Baden-Württemberg von einem enormem Kooperationspotenzial mit dem Vereinigten Königreich in den Bereichen Digitalisierung, Zelltherapie oder Robotik profitieren. Baden-Württembergische Unternehmen sind sich deshalb einig, dass das Vereinigte Königreich ein wichtiger Handels- und Kooperationspartner bleibt!
Doch was hat sich geändert, was muss ich beachten? Hierzu informieren das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das britische Department for International Trade (DIT) sowie die BioPro Baden-Württemberg GmbH am 21. Juli 2021 um 12 Uhr im Lunch & Learn zum Thema: Markteintritt UK – Was muss ich im Gesundheitssektor beachten?
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Markteintritt UK – Was muss ich im Gesundheitssektor beachten? Programm und Anmeldung