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Neues Bodenrichtwertportal BORIS-BW freigeschaltet

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BORIS-BW stellt zentral und zeitgemäße Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg bereit. Mit dem neuen Portal stellt das Land den Städten und Gemeinden eine deutlich verbesserte Dienstleistung zur Verfügung.

„Endlich können Bodenrichtwerte untereinander direkt verglichen und daraus Preisentwicklungen einfach abgeleitet werden“, erklärte Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider am 18. Oktober 2021 auf einer Veranstaltung im Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) in Stuttgart. Im Beisein der Finanzverwaltung, von Vertretern des Städte- und Gemeindetags und von Gutachterausschüssen hat Dr. Schneider das weiterentwickelte Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW „next Generation“ im LGL freigeschaltet.

„Mit der heute freizuschaltenden Ausbaustufe von BORIS-BW erhöhen wir die Attraktivität und den Mehrwert für bereitstellende Gutachterausschüsse“ stellte Präsident Robert Jakob vom LGL fest. „Die Historisierung der Bodenrichtwerte ist wichtig. Sie schafft Transparenz und Akzeptanz“ betonte Herr Sebastian Ritter, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg. Eine optimale Nutzung des Portals auch auf Smartphones und mobilen Endgeräten soll durch entsprechende Apps laut Dr. Schneider noch ermöglicht werden.

Neues Historisierungsmodul ermöglicht Zeitreihen

Bereits im Jahr 2019 hat die Vermessungsverwaltung das Portal BORIS-BW für eine zentrale und zeitgemäße Bereitstellung der Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Konzeptionen dazu entstanden in enger Abstimmung mit den kommunalen Gutachterausschüssen – etwa bei den landeseinheitlichen Nutzungsbedingungen. Das Portal wurde nun weiterentwickelt: durch Implementierung eines von den Nutzerinnen und Nutzern vielfach nachgefragten Historisierungsmoduls ist es jetzt möglich, sowohl die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stand 2020 als auch Bodenrichtwerte mit zurückliegendem Stichtag abzurufen. Zudem wurden neben weiteren neuen Funktionalitäten alle Basisfunktionalitäten zeitgemäß angepasst. Damit erhält das Portal ein komplett neues Erscheinungsbild.

Bodenrichtwerte sind darüber hinaus Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Die Gutachterausschüsse sollen nach Landesgrundsteuergesetz ab dem nächsten Jahr Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 an das LGL übermitteln. „Wir sehen vor, für die Grundsteuer B relevante Angaben zu den Bodenrichtwerten durch einen weiteren Ausbau des Portals in BORIS-BW zur Verfügung zu stellen“ teilt Präsident Jakob mit und Dr. Schneider erläutert: „Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet sind, werden so zielgerichtet unterstützt und das politische Ziel der Landesregierung eines modernen bürger- und verwaltungsfreundlichen Verfahren mit einem hohen Automationsgrad bei der Landesgrundsteuer wird nachhaltig umgesetzt.“

Finanzministerium: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

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