Das Kabinett hat das Jahreskrankenhausbauprogramm 2024 und eine Bundesratsinitiative für leichtere Wohnbebauung beschlossen. Weitere Themen waren der CO2-Ausstoß des Landesfuhrparks sowie eine vom Land koordinierte grenzüberschreitende Bevölkerungsschutzübung.
Jahreskrankenhausbauprogramm 2024 beschlossen
Das Kabinett hat am Dienstag, 9. April 2024, das Jahreskrankenhausbauprogramm 2024 mit einem Volumen von 248 Millionen Euro beschlossen. Damit setzt die Landesregierung ein starkes und wichtiges Signal in Zeiten erheblicher finanzieller Herausforderungen der Krankenhäuser.
CO2-Ausstoß des Landesfuhrparks sinkt weiter deutlich
Verkehrsminister Winfried Hermann hat den jährlichen Bericht über die Entwicklung des CO2-Flottenausstoßes im Landesfuhrpark für das Jahr 2022 vorgestellt. Dabei werden die Fahrzeuge berücksichtigt, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen – Polizeifahrzeuge beispielsweise werden dabei nicht erfasst. Insgesamt weist die Fahrzeugflotte der Landesverwaltung zum Stichtag 31. Dezember 2022 einen durchschnittlichen Flottenausstoß von 73,54 g CO2/km aus. Damit wurde der Grenzwert von 95 g CO2/km nochmals deutlich unterschritten. Seit der erstmaligen Erfassung im Jahr 2011 konnte der durchschnittliche CO2-Ausstoß um rund 49 Prozent gesenkt werden.
Land setzt sich für leichtere Wohnbebauung ein
Wohnbauvorhaben werden in Städten und Gemeinden mitunter dadurch erschwert, dass sich in unmittelbarer Umgebung bereits lärm- oder geruchsintensive Einrichtungen wie Gewerbe, Industrie oder landwirtschaftliche Betriebe befinden und hier gewisse Immissions(richt)werte nicht überschritten werden dürfen. Um künftig auch an den Orten leichter Wohnraum zu schaffen, wo dies aufgrund des geltenden Bundesrechtes derzeit noch nicht möglich ist, sollen daher begrenzte Abweichungen im Einzelfall ermöglicht werden. Der Ministerrat hat beschlossen, dazu einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Die Bundesregierung wird damit aufgefordert, Regelungen im Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht zur Bewältigung von Immissionskonflikten einzuführen.
Baden-Württemberg koordiniert grenzüberschreitende Bevölkerungsschutzübung
Katastrophen und Krisenereignisse sind in den vergangenen Jahren für Staat und Gesellschaft zu einem zentralen und herausfordernden Thema geworden. Sie machen nicht an Landesgrenzen halt. Funktionierende Abstimmungsmechanismen über Ländergrenzen hinweg sind damit Voraussetzung für einen wirksamen Bevölkerungsschutz. Baden-Württemberg möchte sich bestmöglich vorbereiten und wird als erstes deutsches Bundesland eine grenzüberschreitende Bevölkerungsschutzübung koordinieren und gemeinsam mit Griechenland, Österreich und der Schweiz durchführen. Herzstück des baden-württembergischen Bevölkerungsschutzes ist ein starkes, breit aufgestelltes und engagiertes Ehrenamt. Dieses steht im Einklang mit den Vorstellungen der EU-Kommission zu einem modernen und solidarischen Bevölkerungsschutz. Das Land wirbt auch auf europäischer Ebene für dessen Vorzüge. Innenminister Thomas Strobl hat dem Ministerrat über Gespräche in Brüssel dazu berichtet.