Das Kabinett hat die Umsetzungsmaßnahmen der Aktiven Ansiedlungsstrategie Baden-Württemberg beschlossen. Weitere Themen waren die Bewerbung für eine grenzüberschreitende Bevölkerungsschutzübung sowie die Härtefallhilfen für Öl, Pellets und andere nicht leitungsgebundene Energieträger.
Unternehmen gewinnen: Ansiedlungsstrategie Baden-Württemberg konkretisiert
Der Ministerrat hat am Dienstag, 23. Mai 2023, die Umsetzungsmaßnahmen der Aktiven Ansiedlungsstrategie Baden-Württemberg beschlossen. Die Strategie zielt darauf, Baden-Württemberg im weltweiten Standortwettbewerb sehr gut zu positionieren. Das Land soll für Unternehmen und Start-ups aus Zukunftsbranchen attraktiv gemacht werden. Gleichzeitig werden bereits ansässige Firmen bei ihrer Weiterentwicklung unterstützt. Davon verspricht sich die Landesregierung neue Arbeitsplätze, eine unabhängige Wirtschaft und gesicherten Wohlstand. Die Landesagentur Baden-Württemberg International (BW_i) ist dabei Dreh- und Angelpunkt. Sie wird zu einer „One-Stop“-Agency“ ausgebaut. Zukünftig engagiert sie sich vermehrt in der Akquise ausländischer Firmen und wird zur zentralen Ansprechpartnerin und Begleiterin ansiedlungsinteressierter Unternehmen und Start-ups.
EU-Bevölkerungsschutzübung: Baden-Württemberg reicht Bewerbung ein
Katastrophenereignisse sind in den vergangenen Jahren für Staat und Gesellschaft zu einem zentralen und herausfordernden Kernthema geworden. Klar ist auch, solche Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Funktionierende Abstimmungsmechanismen über Ländergrenzen hinweg sind damit Voraussetzung für einen wirksamen Bevölkerungsschutz. Baden-Württemberg möchte sich daher bestmöglich vorbereiten und hat gemeinsam mit Griechenland, Österreich und der Schweiz bei der Europäischen Union (EU) seine Bewerbung für eine grenzüberschreitende Bevölkerungsschutzübung eingereicht. Innenminister Thomas Strobl hat dazu den Ministerrat informiert.
Innenministerium: Katastrophenschutz
Öl-, Pellets- und Flüssiggas-Heizungen: Großer Andrang auf Härtefallhilfen
Umweltministerin Thekla Walker hat im Rahmen der Kabinettssitzung über die Umsetzung der Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger berichtet, zu denen sich der Bund im Dezember 2022 entschlossen hat. Es geht dabei um Privathaushalte, die beispielsweise mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Rückwirkend für das Jahr 2022 können Haushalte Härtefallhilfen beantragen, wenn sie damals mindestens doppelt so viel fürs Heizen bezahlt hatten wie im Vorjahr. Baden-Württemberg stehen dafür 235 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Das Landesumweltministerium hat die Umsetzung dieses Massenprogramms innerhalb kürzester Zeit konzipiert und aufgegleist. Am 8. Mai 2023 war der Antragsstart. Bis zum 22. Mai 2023 gingen über 28.000 Anträge ein.
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