In der Flurneuordnung Mainhardt-Geißelhardt werden Wegebaumaßnahmen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie die Dorfentwicklung unterstützt. Die erste Tranche in Höhe von 1,6 Millionen Euro ist nun bewilligt worden.
„Wichtiges Ziel unseres Ministeriums ist es, insbesondere Regionen wie die Ihre durch eine aktive und vorausschauende Strukturpolitik für den ländlichen Raum zu stärken“, sagte der der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in Mainhardt bei der Übergabe eines Bewilligungsbescheides für das Flurneuordnungsverfahren Mainhardt-Geißelhardt im Landkreis Schwäbisch Hall.
„In der Flurneuordnung Mainhardt-Geißelhardt werden Wegebaumaßnahmen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege sowie die Dorfentwicklung mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 4,5 Millionen Euro unterstützt“, so Hauk. Mit der nun ausgesprochenen Bewilligung der 1. Tranche in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro kann die Teilnehmergemeinschaft mit der Umsetzung der wichtigen Maßnahmen beginnen. Hierunter fallen beispielsweise der Ausbau und die Modernisierung von zehn Kilometer befestigten Wegen sowie notwendige Bodenverbesserungen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden weitere rund 25 Kilometer Wege ausgebaut, zudem werden auf rund zehn Hektar Ausgleichsmaßnahmen und zusätzliche ökologische Maßnahmen hergestellt.
Das Land und der Bund unterstützen die Flurneuordnung landesweit mit jährlich rund 15 Millionen Euro Fördermitteln und ermöglichen damit die Umsetzung von wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum von Baden-Württemberg.
„Ein solch umfangreiches Projekt gelingt nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Sie alle haben hier großartige Arbeit geleistet“, dankte Minister Hauk zum Abschluss allen am Flurneuordnungsverfahren Beteiligten.
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnungsverfahren Mainhardt-Geißelhardt