Entziehungsanstalten sind in allen Bundesländern überbelegt. Deshalb gibt der Bundesrat nun grünes Licht für die Reform des Maßregelvollzugs. Die Änderung verfolgt vor allem das Ziel, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt stärker auf verurteilte Personen zu konzentrieren, die aufgrund ihres übermäßigen Rauschmittelkonsums tatsächlich der Behandlung in einer solchen Einrichtung bedürfen.