Verbraucherminister Peter Hauk hat die aktuelle Entscheidung des Bundestages, das Telekommunikationsgesetz um eine Regelung zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Dienstleistern und Kostenfallen beim Mobilfunk zu ergänzen, begrüßt. Damit greife der Bundestag eine Initiative aus Baden-Württemberg teilweise auf, so Hauk.