Baden-Württemberg führt in der Verwaltung die elektronische Akte ein. Ende 2018 beginnt die Pilotphase, ab 2022 soll dann die Landesverwaltung flächendeckend mit der elektronischen Akte arbeiten. Dabei gelten für die elektronische Akte höchste Sicherheitsstandards. Der Kabinettsausschuss Digitalisierung begleitet die Einführung der elektronischen Akte und ist Scharnier und Brücke für alle ressortübergreifenden Digitalisierungsprojekte der Ministerien.