Drogenkonsumräume ergänzen das bestehende Hilfesystem für schwerstkranke Drogenabhängige. In Freiburg wurde nun der zweite Drogenkonsumraum in Baden-Württemberg eröffnet.
Drogensüchtige können in Drogenkonsumräumen zum Eigenverbrauch mitgeführte Betäubungsmittel unter hygienischen Bedingungen konsumieren, Überdosierungen und Notfälle können aufgefangen und ein niedrigschwelliger Zugang zum weiterführenden Hilfsangebot vermittelt werden. Am 22. Februar 2024 wurde in Freiburg der zweite Drogenkonsumraum in Baden-Württemberg eröffnet.
Ergänzung der bestehenden Hilfestrukturen
„Drogenkonsumräume können Leben retten – deshalb ist es gut, dass sie mittlerweile auch in Baden-Württemberg zu einem akzeptierten Angebot innerhalb der bestehenden Hilfestrukturen werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha bei der Eröffnung. „Drogenkonsumräume tragen außerdem dazu bei, dass Belastungen der Öffentlichkeit durch Begleiterscheinungen des Drogenkonsums im öffentlichen Raum reduziert werden. Somit bewegen sich diese Einrichtungen immer auch im Spannungsfeld zwischen Ordnungspolitik und Hilfe“, sagte Lucha.
Bereits 2019 hatte das Land mit Erlass der Drogenkonsumraumverordnung für größere Städte die Möglichkeit geschaffen, diese Anlaufstellen für drogenabhängige Menschen zu betreiben. Ende 2019 wurde der erste baden-württembergische Drogenkonsumraum in Karlsruhe eröffnet. Mittlerweile hat er sich als Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige bewährt. Auch unter ordnungs- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten gibt es dort keine Auffälligkeiten, insbesondere keinen Anstieg von Drogen- oder anderen Delikten in seinem Umfeld.
Impuls für weitere Planungen
Eine dauerhafte Rechtsgrundlage für den Betrieb von Drogenkonsumräumen hat die Landesregierung 2022 mit dem Neuerlass der Drogenkonsumraumverordnung geschaffen. Außerdem können nun auch kleinere Städte Drogenkonsumräume einrichten – zuvor waren ausschließlich Städte mit mehr als 300.000 Einwohnern bei den Planungen im Fokus gestanden.
Minister Manne Lucha sagte: „Die Landesregierung hat mit der erweiterten Drogenkonsumraumverordnung 2022 den richtigen Impuls gesetzt. Dass heute in Freiburg nur kurze Zeit nach dem Auftakt in Karlsruhe bereits der zweite Drogenkonsumraum im Land eröffnet wird, zeigt, dass dieses niedrigschwellige Angebot vor Ort gebraucht wird. Damit schaffen wir nun auch in Baden-Württemberg eine wichtige geschützte Umgebung, die dem spezifischen Hilfebedarf der Betroffenen angemessen ist.“
Gut ausgebautes System der Suchtprävention und Suchthilfe
Baden-Württemberg hat ein gut ausgebautes System der Suchtprävention und Suchthilfe. In allen 44 Stadt- und Landkreisen gibt es vom Land geförderte psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen. An diese können sich suchtkranke oder von Sucht gefährdete Betroffene sowie Angehörige oder Ratsuchende mit Fragen zu allen Suchtformen wenden. Die Beratung ist kostenlos. Alle Akteure der Suchtprävention und Suchthilfe in den Stadt- und Landkreisen sind in den Kommunalen Netzwerken für Suchtprävention und Suchthilfe vernetzt, deren Geschäftsführung Aufgabe der Kommunalen Suchtbeauftragten ist.
Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e. V.