Das Land wird in den kommenden beiden Jahren jeweils 325.000 Euro zusätzlich bereitstellen, um weitere Maßnahmen des Aktionsplans „Gegen Gewalt an Frauen“ umzusetzen. Darüber hinaus soll auch die wichtige Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser mit zusätzlichen 100.000 Euro jährlich unterstützt werden.
Anlässlich einer Veranstaltung zum Tag des Opferschutzes in der Stuttgarter Staatsgalerie hat Staatssekretärin Bärbl Mielich angekündigt, dass das Ministerium für Soziales und Integration in den kommenden beiden Jahren jeweils 325.000 Euro zusätzlich bereitstellen werde, um weitere Maßnahmen des Aktionsplans „Gegen Gewalt an Frauen“ umzusetzen. Darüber hinaus solle auch die wichtige Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg mit zusätzlichen 100.000 Euro jährlich unterstützt werden. „Mit den Mitteln bauen wir die Gewaltprävention im Land aus und setzen damit ein starkes Signal gegen Gewalt an Frauen“, so Mielich.
„Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt, die Dunkelziffer ist erschreckend hoch. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen. Wir setzen deshalb unsere klare Linie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen konsequent fort“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich.
Großes Interesse am 3. Tag des Opferschutzes
Der landesweite Tag des Opferschutzes findet bereits zum dritten Mal statt, um die Kooperation und Vernetzung der Opferhilfe in Baden-Württemberg zu stärken. Unter der Federführung des Sozial- und Integrationsministeriums haben sich in diesem Jahr rund 350 Personen aus Polizei, Justiz, Opferhilfeorganisationen, Frauenhilfe- und Unterstützungseinrichtungen, Fachberatungsstellen sowie zahlreiche Kommunale Gleichstellungsbeauftragte unter dem Leitthema „Gegen Gewalt an Frauen“ zusammengefunden.
„Die hohe Anmeldezahl zeigt, dass Gewalt gegen Frauen als Thema leider immer noch höchst aktuell ist. Immer wieder hören wir von massiven Gewaltverbrechen gegen Frauen und häufig auch gegen deren Kinder. Die große Resonanz zeigt aber auch, dass in Baden-Württemberg ein großer Wille für eine intensive Netzwerkarbeit im Bereich der Opferhilfe und des Opferschutzes besteht“, so Mielich.
Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Im Rahmen der Veranstaltung wurden in Fachvorträgen sowie Foren verschiedene Themen behandelt. Dazu gehörten die Verschärfung des Sexualstrafrechts, der Umgang mit sogenannten Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt, die Praxis des Gewaltschutzgesetzes sowie die Angebote der anonymen Spurensicherung nach Gewaltverbrechen.
Unter Beteiligung der Landesbehindertenbeauftragten Stephanie Aeffner wurde außerdem auf die besondere Gewaltgefährdung von Frauen mit Beeinträchtigungen aufmerksam gemacht. „Frauen mit Behinderungen erleben mehr als doppelt so häufig körperliche und zwei- bis dreimal häufiger sexualisierte Gewalt als andere Frauen. Dieser traurigen Wahrheit müssen wir aktiv entgegenwirken. Wegschauen und Schweigen hilft nur den Tätern, doch wir wollen die Opfer bestmöglich unterstützen“, betonte Mielich.
Die Staatssekretärin sieht die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landesregierung habe deshalb in dem Landesaktionsplan „Gegen Gewalt an Frauen“ ein umfassendes Konzept mit 35 Maßnahmen zum nachhaltigen Abbau von Gewalt gegen Frauen und zur Unterstützung des bestehenden Frauenhilfe- und Unterstützungssystem festgeschrieben.