Hotels und Gaststätten im Ländlichen Raum können mit Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die coronabedingten Schließzeiten für Zukunftsinvestitionen nutzen.
„Das Hotellerie- und Gastgewerbe ist von den negativen Auswirklungen der Corona-Pandemie so betroffen, wie kaum eine andere Branche im Land. Seit Wochen sind die Gaststätten erneut geschlossen, Hotels und Pensionen sind nicht oder kaum ausgelastet. Trotzdem oder gerade deswegen haben über 100 Betriebe im Ländlichen Raum einen Förderantrag für unser Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2021 gestellt“, sagte der der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Um diese Gaststätten fit für die Zukunft zu machen, gelte es, die aktuellen coronabedingten Schließzeiten zu nutzen.
Dorfgaststätten als wichtiges Kulturgut
„Um eine schnellstmögliche Umsetzung zu ermöglichen, können Unternehmen aus dem Bereich der Gastronomie bei der L-Bank einen Antrag auf Zulassung für einen förderunschädlichen Beginn bereits vor der Einplanung in das ELR stellen. Direkt nach Ausstellung dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die L-Bank kann dann begonnen werden“, betonte Minister Hauk. Nähere Auskünfte hierzu erteile die L-Bank. „Die nächste Programmentscheidung wird am 21. Januar vorgestellt. Alle Antragssteller, die dann in das ELR-Jahresprogramm 2021 aufgenommen werden, können zudem direkt nach der ELR-Programmentscheidung und damit noch vor der förmlichen Bewilligung Aufträge erteilen und mit den Baumaßnahmen beginnen“, erklärte der Minister.
„Dorfgaststätten im Ländlichen Raum sind ein wichtiges Kulturgut, das es zu erhalten gilt. Eine Gaststätte im Ort ist immer ein gesellschaftlicher und kultureller Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft, der enorm zur Lebensqualität der Menschen beiträgt. Mit unserer Regelung setzen wir ein klares Zeichen zugunsten dieser Betriebe und zur Stärkung des Ländlichen Raums“, erklärte Minister Hauk.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum