Baden-Württemberg muss Verkehrsverbote für Euro-5/V-Diesel-Fahrzeuge ab 1. Juli 2020 vorbereiten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat eine Beschwerde des Landes gegen einen Vollstreckungsbeschluss abgewiesen.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Beschwerde des Landes gegen einen Vollstreckungsbeschluss im Verfahren um den Luftreinhalteplan in Stuttgart zurückgewiesen hat, sagte der Amtschef des Ministeriums, Prof. Uwe Lahl, am Freitag: „Wir bedauern es, dass das Land erneut zu schärferen Maßnahmen verurteilt wurde, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel einzuhalten. Ebenso bedauern wir es, dass der VGH unserer Bitte um ein Ruhen des Verfahrens angesichts der Corona-Pandemie aufgrund fehlender Zustimmung der Deutschen Umwelthilfe (DUH), nicht entsprechen konnte. Wir müssen jetzt Verkehrsverbote für Euro-5/V-Diesel-Fahrzeuge ab 1. Juli 2020 an vorbereiten.“
Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar. Der Koalitionsausschuss hatte sich jedoch in seiner letzten Sitzung bereits auf das Einreichen einer Vollstreckungsabwehrklage geeinigt. Diese soll sich auf ein aktualisiertes Gesamtwirkungsgutachten stützen, bei dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt werden.