Im Rahmen des Gemeinsamen Antragverfahrens 2023 hat das Land bereits rund 421 Millionen Euro an landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt. Die noch ausstehenden Bewilligungen und Zahlungen, insbesondere zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, erfolgen zeitnah.
„Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Erhalt unserer Kulturlandschaft sowie die Anerkennung der Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und gut investiertes Geld“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 12. April 2024.
Planmäßig waren die Auszahlungen für die Förder- und Ausgleichsleistungen für die landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren im Dezember 2023 angelaufen. Rund 90 Prozent der Anträge auf Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) sowie ein Großteil der Anträge auf Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), Steillagenförderung für Grünland (SLG) und den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS) konnten im Dezember bewilligt und ausgezahlt werden. Die Auszahlungen für Landschaftspflegeverträge (LPR) erfolgten im Februar / März 2024.
Zwischenzeitlich sind die Anträge der genannten Maßnahmen bis auf wenige Ausnahmen ausgezahlt. Insgesamt wurden bis Anfang April 421 Millionen Euro an Fördergeldern an die landwirtschaftlichen Betriebe gezahlt. Nach Abschluss aller Zahlungen wird für das Antragsjahr 2023 ein höheres Fördervolumen ausgezahlt sein, als im letzten Jahr der alten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Bewilligung von FAKT II ab Ende April
Die erste Bewilligung der Gelder für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) ist ab der 17. Kalenderwoche (Ende April / Anfang Mai) vorgesehen (FAKT hat ein Fördervolumen von rund 120 Millionen Euro).
Weitere Bewilligungs- / Auszahlungstermine folgen im zweiwöchigen Rhythmus. Die noch offenen Zahlungen für Junglandwirte und die Öko-Regelung 4 folgen ebenfalls im Mai. Im Anschluss werden die Anträge im Rahmen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) sowie im Juni die Anträge für die Umweltzulage Wald bewilligt.
Insgesamt nehmen an den im Gemeinsamen Antragsverfahren 2023 angebotenen Förderprogrammen knapp 42.000 Landwirte teil. Mit den Mitteln aus diesen Förderprogrammen werden die landwirtschaftlichen Betriebe im Land sowie deren gesellschaftlichen Leistungen für den Ländlichen Raum unterstützt.
Neben den EU-Direktzahlungen werden zum Beispiel mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder der Förderung für steiles Dauergrünland die Bewirtschaftung besonders schwieriger Standorte gefördert, was deren Erhalt für die Kulturlandschaft sichere.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landwirtschaft
Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Gemeinsamer Antrag